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Forum: "Geschichten und Märchen"
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| Das Problem mit dem Pinselchen, es lässt mich nicht los.... | | von: clausine
erstellt: 22.01.2007 15:18:17 geändert: 22.01.2007 18:01:54 |
Ein Kollege von mir ist Mitglied der Videocommunity.com, bei der man kleine Filme einstellen kann. Auch dort übergibt man der Communitiy das Nutzungsrecht, das Urheberrecht verbleibt beim Mitglied. So weit, so gut. Nur: der große Unterschied liegt darin, dass bei Kündigung der Mitgliedschaft alle eingestellten Filme gelöscht werden und somit auch das Nutzungsrecht verlischt. Natürlich können auch diese Filme von anderen kopiert werden, meinetwegen für unterrichtliche Zwecke genutzt werden usw. Also schon ähnlich wie hier. Ich möchte nicht unterschreiben, dass ich meine Nutzungsrechte UNwiderruflich an die Community abgebe. Damit habe ich ein Problem. Leider. Es spielen dabei sehr persönliche Gründe eine Rolle, die ich hier nicht öffentlich erläutern möchte.....
Vielleicht geht es anderen usern ähnlich wie mir, ich habe kein Problem zu unterschreiben, dass ich etwas selbst verfasst habe, darum geht´s mir nicht. Guckt doch mal auf die Seiten der videocommunity.com und lest euch deren Klauseln mal durch.
Clausine |
| liebe clausine, | | von: feul
erstellt: 22.01.2007 15:46:03 geändert: 22.01.2007 19:51:35 |
ich werd versuchen, das mal zu erklären:
wir haben (weil wir um die problematik der cliparts aus dem netz gewusst haben) vor eineinhalb jahren begonnen, bilder, die user selbst gezeichnet haben, allen andren usern (die nicht so gut zeichnen können) zur verfügung zu stellen.
nehmen wir mal an, user A stellt einen selbst gezeichneten hund zur verfügung, der so lustig ist, dass ihn viele (user B bis X)als verzierung, auflockerung, als motivation auf einer urkunde etc. auf ihrem arbeitsblatt verwenden.
nehmen wir mal an, user A verlässt unsre community, so ist nicht dagegen einzuwenden, wenn er es verlangt, das wir seine materialien (auch seine bilder) auf 4t löschen.
ABER es ist uns nicht möglich, alle arbeitsblätter,urkunden, etc.., die user B bis X hier hochgeladen haben zu suchen, zu durchforsten, ob nicht IRGENDWO ein bildchen von user A drinnen ist.......
der arbeitsaufwand wäre enorm und nicht zu leisten.
DAS bedeutet das wort "unwiderruflich".
wenn jemand damit probleme hat, seine sachen nicht nur zum download bereitzustellen sondern auch andren zur weiterverarbeitung zur verfügung zu stellen, dann sollte er dies nicht tun.
(der unterschied zur videocommunity ist eben, dass die videoclips nicht in neuen clips WEITERverwendet werden, sondern eben nur downgeloadet)
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| @balule | | von: dafyline
erstellt: 22.01.2007 22:27:56 |
wenn ich jetzt sarkastisch wäre, käme sicher auf
"unterrichtsmaterialien dürfen weiterhin ohne autorenbestätigung hochgeladnen werden"
die (wohl berechtigte) frage:
wenn man unterrichtsmaterialien hochlädt (hochladen darf), ist man dann kein autor/keine autorin (muss ja nicht bestätigt werden...)????????
sarkastisch bin ich nicht, die frage interessiert (wohl nicht nur mich) trotzdem.
du kannst das sicher auch so geduldig erklären wie feul, oder ?
dafyline |
| . | | von: feul
erstellt: 22.01.2007 22:43:52 geändert: 22.01.2007 22:44:56 |
*feul übt sich in geduld*
natürlich bist du auch autor, das ist klar. aber ein häkchen im internet ist "rechtlich" nicht haltbar....
unterrichtsmaterialien werden hier täglich so viele hochgeladen, dass das warten auf autorenbestätigungen wohl ein zu großer aufwand wäre und besonders den usern, die nur ein einziges material hochladen, ein hindernis wäre, überhaupt hochzuladen.
für die bilder (die man im netz nicht ergoogeln kann) brauchten wir die bestätigung unbedingt. für die texte erachten wir sie als sinnvoll, um weniger aufwand des überprüfens zu haben.
außerdem kommt noch etwas dazu, das heißt im urheberrecht "schaffenshöhe":
ich glaube, bei einem material mit plus- und minusrechnungen liegt keine sehr große "schaffenshöhe" vor, eine urheberrechtsklage wird uns wegen so eines arbeitsblattes wohl kaum drohen.
die "schaffenshöhe" einer karikatur und auch einer geschichte ist jedoch schon erheblich. wenn sie noch dazu bereits veröffentlciht ist (verlag, internet..) schauen da die rechte der autoren ganz anders aus.
auch aus diesem grund wollen wir uns bei solchen sachen mit eurer unterschrift absichern. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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