würde ich vorschlagen:
kontaktaufnahme deinerseits zum jugendamt und den fall darstellen; gesprächstermin/ runder tisch jugendamt, mutter, mädchen, schulleitung und deine person um schulische konsequenzen zu erläutern;
kontaktaufnahme zum schulamt und umfassende information desselben mit der bitte um unbürokratische "amtshilfe" seitens einer schule für erziehungshilfe (unbürokratisch will heißen: ohne formale einleitung eines vo-sf; probeweise beschulung des mädchens in einer sfe bis zum offiziellen abschluss eines vo-sf verfahrens);
abklärung, ob ein ascho-verfahren zwingend gefordert wird (kommt auf den/die schulrätin an);
sofortiger ausschluss des mädchens vom regulären unterricht;
information der schülerschaft über den vorfall und die erfolgten konsequenzen;
und im weiteren:
wie wäre es mit einer schilf-veranstaltung zum thema gewalt-gewaltprävention an eurer schule?
so weit bzw. so krass muss es nämlich eigentlich nie kommen....
das wäre mein vorschlag, schau, was du für dich arbeiten kannst...
Ich habe vor einiger Zeit massive Probleme mit einem meiner Schüler (7. Klasse) gehabt. Er hat Mitschüler terrorisiert (mit Steinen beworfen etc.), war gegenüber Lehrern extrem aufmüpfig (nett: Von dir lass´ich mir garnichts sagen ...) usw.. Ich habe mir Hilfe beim Sozialamt gesucht (natürlich unbürokratisch!!!) Der Junge ist nun in einer Tagesgruppe, die sich um seinen täglichen Schulbesuch kümmert, ihm hilft sich in Gruppen zu integrieren usw.. Schulische Maßnahmen laufen natürlichen nebemher weiter. Androhung des schriftlichen Verweises etc. Ich denke bei solchen Kindern ist es wichtig, dass man ihnen hilft, aber auch, dass man die anderen Schülern vor ihnen schützt. Es kann nicht angehen, dass ein Kind eine ganze Klasse in Angst und Schrecken versetzt.
In NRW kann eine Schule sich nicht an den sozialen Dienst wenden, der alle Maßnahmen zuteilt und verwaltet - denn es ist teuer. Sie sind keine Interventionsinstanz für Schule, die Probleme sieht.
Eltern oder Jugendlicher können Hilfe suchen ... oder auch nicht.
Die merkwürdigen Vorstellungen, dass ein Lehrer das Jugendamt benachrichtigt, haben vielleicht vor 20 Jahren gepasst. Heute nicht mehr!
Die Kooperation mit der Jugendhilfe (wie es neu -deutsch heißt) müssen wir als Schule mühselig suchen.
ist aber der eindruck, der von so manchen jugendamtsmitarbeiterInnen vermittelt wird.
in so einem fall, wie 95 geschildert hat, ist das jugendamt nach kjhg verpflichtet, tätig zu werden. ansonsten würden sie sich strafbar machen.
klar ist, dass seitens der jugendämter nicht jeder "nasepopelnder schüler" (orginalzitat) als ihr arbeitsbereich angesehen wird.
ein tipp zur verbesserung der zusammenarbeit der zwei systeme:
ladet die leiterInnen der jugendämter mal zu einer konferenz ein und klärt genau ab, wie die kompetenzen verteilt sind. so ein persönlicher kontakt bei gleichzeitigem informationsabgleich bewirkt wunder...
Was ist mit den anderen 332 Schülern und -innen? Was ist zu tun, damit C´s Verhalten nicht noch mehr Bewunderer findet und möglicherweise Nachahmer? Hier war schon mal die Rede von einer SchILF. Das ist sicher eine gute Idee. Sowas steht bei uns in Kürze auch an. Ich werde das Thema vorschlagen, und ich bin eigentlich sicher, dass die Kollegen wegen der aktuellen Problematik da ganz schnell drauf einsteigen. Und bei den Schülern? Projektwoche oder wie oder was? Wer hat denn zu diesem Themenbereich schon mal was gemacht? Aber vielleicht wäre es besser, dafür einen neuen Thread auf zu machen, wwenn es denn Interesse findet. Der erste/die erste, die dazu was schreiben will, kann das ja machen.
Wenns so geschrieben wird wie oben, dann ist es eine SchulinterneLehrerFortbildung -
wenn mans so schreibt Schilf, dann stehts u. A. an Flüssen und Seen und man kann sein Haus damit decken oder jemanden mit der flauschigen Spitze im Nacken kitzeln.
Es ist klar, dass ich nicht als Lehrer einfach einen Schüler dazu verdonnern kann, dass er jetzt gefälligst an einer Tagesgruppenbetreung teilnimmt. Habe mich da vermutlich unklar und zu kanpp ausgedrückt. Ich habe mich an den Leiter der Tagesgruppe, der sich an unserer Schule während einer Gesamtkonferenz vorstellte, gewandt und ihn um Hilfe gebeten. Er hat mir erklärt, dass ich die Mutter des Kindes zu einem gemeinsamen Gespräch einladen soll, in dem wir ihr erklären, wieso eine solche Unterbringung zweckmäßig ist. Danach erklärte ihr der Tagesgruppenleiter, dass sie Erziehungshilfe beantragen muss. Glücklicherweise verlief das Gespräch sehr positiv und die Mutter hat sich dann auch bereiterklärt.
Ich weiß, das ist vermutlich ein seltener Einzelfall!!!