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Forum: "Kopfnotenunsinn"
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| Widerspruch | | von: missmarpel93
erstellt: 23.01.2008 09:06:30 |
Der Kollege, der zum Widerspruch aufruft, genießt meinen vollen Respekt und verdient Unterstützung. Die Tatsache, dass in ZeuKos versucht wurde den suS gerecht zu werden und dafür Zeit verbraten worden ist, wird ja nicht torpediert sondern der Kopfnoten-Schwachfug in der existierenden Form.
Zunächst einmal: Ich bin für eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Aus der "freien Wirtschaft" kommend weiß ich aber auch, dass die meisten Prozesse vor den Arbeitsgerichten über Formulierungen in Arbeitzeugnissen geführt werden. Jeder Vorgesetzte zögert das Schreiben eines Zeugnisses gerne heraus. Dem Wunsch nach Zwischenzeugnissen wird häufig nicht entsprochen etc.
Da wir die SuS auf das Berufsleben vorbereiten, sollen sie beizeiten Lernen, sich gegen Beurteilungen, die sie als ungerecht empfinden, zu wehren. Da die Landesregierung (NRW) das Widerspruchsverfahren weitestgehen abgeschafft hat, bleibt der Weg des Verwaltungsstreitverfahrens bei Kostenteilung. Allein der bürokratische Aufwand zur Beweisführung führt schon in den meisten Fällen zu Erfolgen der klagenden Partei. Ist die Aktenführung der Verwaltung (Schule) nicht lüchenlos nachvollziehbar, sind Ermessens-spielräume nicht hinlänglich dokumentiert wird das Gericht den Verwaltungsentscheid (Zeugnis) gleich kassieren und dem S Recht geben. SuS, die gegen die Noten vorgehen, machen lediglich von ihren Grunrechten Gebrauch; darüber zu jammern dass ein Bürger Bescheide der Excekutive von der Judikative überprüfen lässt bezeichnet man als Rechtsstaatsprinzip. Dass die Verwaltung den gesamten Schwachfug auf einer gesetzlichen Grundlage und entsprechenden Durchführungs-verordnungen (ja wo sind die denn bzgl. der Kopfnoten) und Erlassen erarbeitet, ist nun einmal deren Pflicht, ändert aber nicht an den rechten der BürgerInnen. |
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