|
Forum: "Elternsprechstunde am Gymnasium: keine Zeit!"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| . | | von: palim
erstellt: 26.04.2009 13:40:39 |
Ich kann es verstehen, dass du so gehandelt hast.
Andererseits:
Wenn deine Termine nicht reichen, ist doch immer irgendwann einer oder eine der/die letzte, der/die keinen Termin mehr bekommt, weil alles voll ist.
Das kann nach 7 Tagen so sein ... oder auch schon nach 3, je nachdem, wie schnell die anderen sind.
Für die Eltern setzt es das Signal:
Die Schule setzt zwar Elternsprechtag an, aber der Lehrer hat keine Zeit für uns und unser Kind.
Die Schule ist zu Gesprächen gar nicht bereit.
Vielleicht ist es dem Schüler gerade recht, dass du keinen Termin mehr frei hast?
Vielleicht war es den Eltern wirklich nicht eher möglich, einen Termin/freien NAchmittag zu erreichen (Krankheit, Urlaub ...)?
Welche anderen Möglichkeiten haben die Eltern, mit dir ins Gespräch zu kommen?
Palim |
| Schule gleich Behörde | | von: missmarpel93
erstellt: 27.04.2009 07:45:51 |
Also 5-Minuten-Gespräche sind in der Regel Blödsinn. Da kann man seine Schulleitung nur fragen, was der Blödsinn soll. Die gewöhnliche Gesprächsdauer beträgt im Schnitt 10 Minuten.
Bei schwierigen Fällen reicht es aus einen Gesprächstermin zu vereinbaren, der dann außerhalb des Sprechtages geführt werden muss.
Während des Gespräches lasse ich normalerweise die Noten weg, außer der Schüler muss mit einer Umstufung (auf oder ab), einer Minderleistung (schlechter als 4) oder einer Abweichung der Abschlussprognose rechnen oder es gibt unerklärliche Abweichungen von den letzten Zeugnisnoten.
Hauptgesprächspunkt sind also Arbeits- und Sozialverhalten; die jeweiligen Quartalsnoten sind den SuS bekannt (die SuS müssen sie in ihr "Mitteilungsbuch" in entspechende Quartalübersichten eintragen), also gehe ich davon aus, dass die Eltern informiert sind, da sie das Mitteilungsbuch wöchentlich durchsehen sollen.
Bei den geschilderten "Ausnahmefällen" (verschleppte Terminvereinbarung) kriegen die Eltern von mir in schönster Behördenform eine schriftliche Ein-Ladung zu einem vertraulichen Gespräch. Andere Behörden laufen ihrem Klientel auch nicht nach, da werden Säumnisse mit dem Ordnungsmaßnahmenkatalog beantwortet. Folglich, wer es nicht schafft, einen Termin nach freier Terminvergabe zu vereinbaren, kriegt einen Pflichttermin, der in meinen Zeitplan passt. |
| @rockme1x1 | | von: missmarpel93
erstellt: 16.03.2011 15:48:05 |
Ich glaub da hat einer was falsch verstanden.
Beim Elternsprechtag gibt es "speed-dating". Im allgemeinen gibt es 10-Minuten-Häppchen.
Sprchstunden-Termine dauern im Regelfall so zwischen 20 und 30 Minuten, da dann die Situation des Schülers ausführlicher mit den Eltern besprochen werden kann.
Beratungstermine dauern auch schon einmal 1,5 bis 2,0 Stunden. Das hängt auch von der Anzahl der beteiligten Personen ab. So mit Jugendamtvertretern, Beratungslehrern oder So.-Päds., Schulpsychologischem Dienst, Erziehungsbeiständen, Erziehungsberechtigten, Schulleitungsmitgliedern und Klassenlehrern, tja, das kann sich hinziehen |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|