Pb82 seine Meinung (kommt der ruhri durch) ist doch durch die meinungsfreiheit nach GG gedeckt, wobei es nicht einmal eine Role spielt, ob er irrt oder nicht.
Es geht doch um die gezeigte Beratungsresistenz beim revidieren seiner irrigen Meinung bzw. die Vorgehensweise , dass er versucht, seine Meinung durch falche Fakten zu untermauern, und auf seiner falschen Schlussfolgerung beharrt.
erinnert irgendwie an Kleinkinder, die sich die Augen zu halten und davon überzeugt sind, dass andere sie nicht sehen können, da sie ja auch nichts sehen. In solchen Fällen helfen dann schon einmal Schläge auf den Kopp, damit das denkvermögen gesteigert wird.