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Forum: "inklusion"
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| Verwaltungsvorschriften | | von: missmarpel93
erstellt: 29.12.2011 15:09:21 |
Es ist ganz einfach, inhaltlich ist nichts verkehrt gewesen. Dem gericht konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Eltern die Benachrichtigungen erreicht hatten. Das Sekretariat hatte die elternbenachrichtigungen als normalen Brief versandt. Ein Einschreiben mit Rückantwort ist auch nicht der weisheit letzter Schluss, da die Empfangsberechtigten die Annahme verweigern können. Ich lasse derzeit "unangenehme Post" nur noch als einfaches Einwurfeinschreiben versenden, der Vermerk des Zustellers über die Zustellung - sprich das Einwerfen in den Briefkasten - reicht als gerichtssichere Zustellung aus. Im Verfahren hatten die Eltern behauptet, die post niemals erreicht zu haben. Dies ließ sich nicht widerlegen, weshalb der Prozess eingestellt worden ist. Die zuständige Dezernentin ist "aus den Latschen gekippt". sie hatte ja im Vorfeld Einfluss auf die Aktenführung genommen, von ihr war ja auch der Widerspruchsbescheid gegen das verhängte Ordnungsgeld ausgefertigt worden.
Für das Gericht ist eine Schule eine Verwaltungsgliederung wie jede andere Dienststelle auch. Folglich muss sich das Verwaltungshandeln von Schule an den üblichen Verwaltungsgrundsätzen ausrichten. Dahin gehend sind Lehrer aber als Verwaltungsbeamte gar nicht ausgebildet, der Punkt rechtliche Vorschriften ist in der Seminarausbildung im vergleich zu anderen Vorbereitungsdiensten bei anderen Behörden ein vollkommener Nebenaspekt. In anderen Referendarsausbildungen umfasst allein der rechtliche Aspekt ca. 50% der Ausbildungszeit, wobei ein nicht unerheblicher Teil sich mit verwaltungsrechtlichen Vorschriften und Besonderheiten befasst.
Der Witz ist doch, dass der Klassenlehrer zwar mit Eltern reden kann und im Einvernehmen eine Lösung anstehender Probleme erarbeiten kann, weitergehende Schritte aber nur von der Schulleitung ausgehen können. |
| viele Fragen | | von: palim
erstellt: 29.12.2011 15:59:16 geändert: 29.12.2011 16:02:02 |
Japp.
Es gibt auch andere Verfahren, in denen dann alle 1-2 Wochen nach aktuellen Leistungsstandberichten in der Schule nachgesucht wird.
Ich finde missmarples Ausführungen sehr erhellend,
denke, dass auch SchulleiterInnen dafür keine Ausbildung haben (zumal die Ausbildung in Niedersachsen erst erfolgt, wenn der Posten besetzt wurde)
und weise darauf hin, dass kleine Schulen keine Sekretärinnen oder nur wenige Stunden haben.
Dazu kommt, dass ihr immer davon ausgeht, dass E+S-SuS 2 Std. Betreuung bekommen.
Ist das in NRW so? Verbrieft?
Was passiert, wenn keine Lehrerstunden mehr da sind?
Was passiert, wenn Kräfte krank sind?
Was passiert, wenn in den Klassen vertreten werden muss, hierfür aber keine Lehrer eingesetzt werden, sondern andere (manchmal vorab pädagogisch geschulte) Kräfte eingesetzt werden?
Für Niedersachsen ist es so, dass keine Förderschulkräfte mehr "frei" sind. Nun werden Grundschulkolleginnen in den nach wie vor bestehenden Förderschulen eingesetzt.
Dafür reisen die FöS-Kolleginnen von Grundschule zu Grundschule.
Da sie 2 oder 3 oder 4 Schulen haben, sind sie immer nur halb da. Es ist erheblich schwieriger, in mehreren Systemen mit verschiedenen Kolleginnen zu arbeiten.
Auf der Fortbildung werden dann Tipps gegeben, man möge sich per E-Mail abstimmen. Die arme FöS-Kollegin, die dann am Nachmittag und Abend die E-Mails sämtlicher GS-Kolleginnen lesen und bearbeiten soll - zusätzlich zu den anderen Aufgaben.
Gewerkschaftlich würde ich nach wie vor ganz andere Forderungen aufstellen,
realistisch wäre vielleicht, wenn Grundschulen Grundschullehrerinnenstunden FEST bekommen, die dann Menschen aus ihrem Team nutzen, die sich ohnehin schon zum Teil in die Arbeit mit Kindern mit Lernschwierigkeiten eingearbeitet haben.
Gute Fortbildungen würde ich mich dazu wünschen ... die sollten aber zertifiziert sein oder sonst irgendwie geprüft, damit nicht viel Geld für wenig Inhalt ausgegeben wird.
Noch eine Beobachtung aus unserer Region: Während wir mit max. 2 Lehrkräften zu einer FoBi fahren können, da sonst der Unterricht (verlässlich) nicht aufrecht erhalten werden kann, fahren KollegInnen aus dem RIK (Integration) mit 5-7 KollegInnen zeitgleich zur FoBi... an diesen Tagen fallen die RIK-Stunden dann für alle betroffenen Schulen und Kinder aus.
Es kam die Frage nach dem Verheizen.
Alle Dokumentationen, Behördengänge, Gespräche etc. kommen doch für den Klassenlehrer und ggf. auch die Fachlehrer zusätzlich zu den ohnehin stattfinden Gesprächen, Sitzungen etc. hinzu. Oben auf das Pensum drauf.
An welcher Stelle spart ihr denn Zeit ein? Denn die Stundenbelastung von 28 Std. bleibt ja.
Oder habt ihr eine halbe Stelle, arbeitet aber volle Stundenzahl?
Palim |
| Gemeinsamer Unterricht auch ohne Sonderpädagogen!!! | | von: rotherstein
erstellt: 20.01.2012 18:03:58 |
Hier ist ein Auszug aus dem neuen Erlass aus NRW, sonderpädagogische Förderung in Grundschulen betreffend:
Auszug aus dem Einstellungserlass vom 0.6.01.12
".....Ausschreibungen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an Förderschulen,
Schulen für Kranke und an Grundschulen für den Gemeinsamen Unterricht sollen mit dem Hinweis auf die Möglichkeiten der Einstellung von
- Bewerberinnen und Bewerbern mit anderen Lehramtsbefähigungen versehen werden, wenn die Aussicht auf Bewerbungen von entsprechend
ausgebildeten Lehrkräften als gering einzuschätzen ist."
Wer den ganzen Erlass lesen möchte:
http://www.schulministerium.nrw.de/.....ungserlass_06_01_2011.pdf
Soviel zur Qualität der sonderpädagogischen Förderung im GU. Dann haben beide keine Ahnung davon: Die Grundschullehrer nicht und der Förderlehrer auch nicht!!! Viel Kraft bei der Augenwischerei! |
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