So wie ich es verstanden habe, sind die gemeinten Seiteneinsteiger aber eher nicht "Lehrer wie andere auch".
Sie sollen zwar unterrichten, sämtliche andere Aufgaben aber nicht wahrnehmen.
Der Wunsch, dass Seiteneinsteiger begleitet werden, ist ja schön, aber an welcher STelle werden denn dafür Stunden auch zum doppelt stecken etc. zugebilligt?
"Die Schule möge ermöglichen" bedeutet doch eher: ein Lehrer soll seine Klasse still beschäftigen oder der Unterricht fällt dort aus, damit er den Seiteneinsteiger begleiten kann.
Oder habe ich etwas übersehen?
Außerdem kenne ich die bisherigen Vorschriften nicht, aber mir scheint, dass diese Neuerung eben doch einen erheblichen Aufwand für die Schulen mit sich bringt und die Schulen zu 2/3. für die Ausbildung verantwortlich sind.
Dabei sind doch manche Schulen schon mit der Betreuung ihrer Referendare überfordert. (wobei es auch ganz tolle Schulen und Mentoren in der Hinsicht gibt)
Wäre es so, dass eine Ausbildungsschule den Seiteneinsteiger (oder Ref) zusätzlich bekäme für die 2 Jahre und die Stunden erst danach ins Soll gerechnet würden, könnten sich vermutlich mehr Schulen und Lehrer damti arrangieren, weil sie für sich selbst auch einen Nutzen sehen.
Ähnlich geht es mir zur Zeit bei Praktikanten: in dem Moment, wo ich jemand fähigen mit in meine Klasse bekomme, ohne großen Aufwand für Berichte, Begleitung etc. zu haben, bin ich wirklich dankbar für jede Stunde und jeden, der da kommt ... und sie waren nicht alle herausragend!
Palim