Ordnungsmaßnahmen sind
der schriftliche Verweis durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz,
die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe durch die Konferenz der Lehrkräfte,
der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen durch die Klassenkonferenz,
die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt,
die Entlassung von einer Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt
und
die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt mit Zustimmung des für Schule zuständigen Ministeriums.
Soweit die Theorie,
Praktisch gibt es unzählige Schüler- und Elterngespräche, Reglementierungen und verschiede Strafen, wie z.B. schriftliche Auseinandersetzung mit dem Verhalten, Erledigung der Aufgaben vor dem SL-Zimmer oder in einer anderen Klasse, Nachsitzen- hat natürlich einen anderen Namen) usw.