|
Forum: "Schiebe Frust: Wieder mal das liebe Handy"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Kopfschüttel... | | von: klexel
erstellt: 28.11.2012 16:38:00 geändert: 28.11.2012 17:11:46 |
als sie die Schüler zwischen Tür und Angel ansprach?
Ja wo denn sonst??
Der S. hat sich im Flur falsch verhalten, also wird er direkt im Flur angesprochen. Das ist die einzige Chance.
Kennt man den Schüler nicht, gibt er freche Antworten und haut dann ab, ist die Chance vertan, weil man noch nicht mal weiß, in welcher Klasse er ist und welchen Klassenlehrer man ansprechen müsste.
Was glaubst du eigentlich, wie oft am Tag wir uns mit solchen "Nichtigkeiten" abgeben müssen, die uns Zeit, Nerven und Energie kosten.
Sagen wir nichts, haben wir mal wieder weggesehen.
Sagen wir was, machen wir aus ner Mücke nen Elefanten, nur weil wir auf das Einhalten der Schulordnung bestehen.
Bestrafen wir, übertreiben wir und kochen die Angelegenheit hoch.
Bestrafen wir nicht, sind wir zu lasch und nehmen die Erziehung nicht ernst.
Kriegen wir auf den bloßen Hinweis auf ein unerlaubtes Handeln ne unverschämte Antwort des Schülers, haben wir im falschen Ton gefragt.
Haut auf solche Bemerkung hin ein Schüler einfach ab, sind wir einfach nicht schnell genug.
Such dir was aus, es ist eh alles falsch, was wir tun.
Und vor allem: Solche Vorfälle passieren bei fast jedem Gang durch ein volles Schulhaus, während der Pausenaufsicht etc.. Da muss oft in Sekundenbruchteilen entschieden werden, ob und wie ich handele, wobei ich dann auch immer noch den Rest des Flures im Blick haben muss, es könnte ja gleich wieder jemand eine Tür aushebeln oder nen anderen Schüler schlagen.. Da ist keine Zeit für einen schriftlichen Antrag in vierfacher Ausfertigung.
@ hugo:
Komm doch einfach mal in eine Schule mit verhaltensoriginellen Schülern der SEK I und mach 14 Tage lang alleine Pausenaufsicht. Viel Spaß!!!
|
| @missmarpel | | von: hugo11
erstellt: 28.11.2012 16:51:19 |
Das kannst Du machen, wenn Du die Schüler auch unterrichtest. In jedem anderen Fall musst Du den Schüler erst einmal aufwendig suchen oder Du lässt es auf den Zufall ankommen, ihm noch einmal zu begegnen.
Die Alternative ist den zuständigen Klassenlehrer zu informieren, mit der Aufforderung, er solle die Angelegenheit weiterverfolgen ...
Wenn ich den Klassenleiter des unbekannten Schülers kenne, kann es nicht so schwer sein den Schüler selbst zu finden. Ich muss dem Klassenlehrer ja auch klarmachen können um welchen seiner Schüler es sich handelt. Meine Güte!
Wieso weitere Strafe? mitzekatze hatte den schüler doch nur auf seinen verstoß aufmerksam gemacht. Sie hat ja - und das wird ihr von der SL auch vorgeworfen - nicht einmal den versuch unternommen, dass Handy einzukassieren. Von einer Strafe wegen der Handy-Nutzung ist hier an keiner Stelle gesprochen worden.
Wenn es um die Ahndung des Vorfalles geht, dann doch nur im Zusammenhang mit dem respektlosen Verhalten des Schülers gegenüber mitzekatze.
Und meine Frage war, ob die TO der Meinung ist mit ihrer Art der Ahndung sich mehr Respekt verschafft zu haben. Die Antwort auf diese Frage steht, glaube ich, noch aus.
btw, was glaubst Du eigentlich wie viele fruchtlose Gespräche täglich wegen der unerlaubten Handy-Nutzung an einer Schule geführt werden.
Und dann macht es Sinn noch mehr dieser fruchtlosen Gespräche zu führen?
dein Sprachgebrauch verrät dich übrigens "...dass es nicht in Ordnung ist im Schulhaus das Handy zu nutzen." Nee, es ist schlichterdings verboten. Dein Versuch den verstoß zu relativieren, macht die Sache unerträglich und zeigt nur wie wenig Ahnung Du von der Materie hast.
Ich halte ein Handyverbot im Unterricht für richtig und sinnvoll. Ich empfinde es aber nicht als Kapitalverbrechen, wenn ein Schüler zu Unterrichtsende sein Handy eine Minute vor Verlassen des Schulgabäudes aus der Tasche zieht. Ich meine zwar, er kann auch das sein lassen, aber wollen wir uns wirklich darüber aufreiben? |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|