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Forum: "Sinn von Hausaufgaben"
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| und die Rahmenbedingungen? | | von: magistra
erstellt: 20.02.2005 14:11:54 |
Deutliche Darstellung HA
Das ging so:
Besprechung a. Sinn von HA
b. Umfang und Inhalt von HA (HA als Übung des Gelernten, SS sollen intervenieren, wenn sie meinen, die HA so nicht zu können)
VOrschlag (vor ca. 3 Wochen):
Keine HA bis Ostern, wenn die Klasse dafür stimmt
Abstimmung: Ganze Klasse (13 SS der Förderschule 7.Klasse) für HA
Alles soweit okay, aber dennoch kommen HA oft nicht, und die Gründe sind zum Teil offensichtlich
- da haben die SS keinen Platz zu Hause, wirklich überhaupt keinen, wo sie HA machen können (Armut der Familie)
- Eltern arbeiten gegeneinander (Scheidungsfamilien), Kids sind so zerrissen, dass sie keinen inneren Raum für HA haben, da sie sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen
- schulisches Potential bzw. Rahmenbedingungen
geben es nicht her, dass die SS zumindest für einige Zeit in der Schule ihre HA machen können
- Fernseher und Nintendo sind ernsthafte Gegner in z.B. alleinerziehenden Familien, in denen der alleinerziehende Teil den ganzen Tag arbeitet
?????
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| "6" für vergessene Hausaufgaben | | von: trr
erstellt: 13.09.2006 22:41:56 geändert: 13.09.2006 22:43:07 |
Offenbar ist es mit dem Schulrecht nicht
vereinbar, die Note "6" für vergessene oder nicht
gemachte Hausaufgaben zu erteilen, auch nicht
nach dem dritten Strich. So handhaben es viele
KollegInnen – und bisher habe auch ich es so
gehalten, wie ich zugene muss... Ich wüsste
deshalb gerne: Wo finde ich im Schulgesetz, dass
diese Sanktionierung ungesetzlich ist? Und
außerdem: Welche schulrechtlich legale
Möglichkeit gäbe es sonst, wiederholt nicht
gemachte Hausaufgaben so zu ahnden, dass dies
auch auf die Notengebung Einfluss hat? Ich gebe
mit Deutsch und Englisch zwei Hauptfächer,
übertreibe es meines Erachtens in puncto Menge
nicht mit den Hausaufgaben, und trotzdem werden
sie zu oft nicht gemacht, was ich ärgerlich
finde. Deshalb suche ich noch immer nach einer
guten Möglichkeit mit diesem Thema umzugehen, d.
h. konsequent, fair – und im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten, allerdings ohne mich
durch zu hohen Aufwand, etwa mit einem zu
komplizierten System, selbst zu bestrafen. Wer
hat Ideen?
TRR |
| betrifft: fragen zur beurteilung von hausübungen | | von: feul
erstellt: 14.09.2006 15:37:13 geändert: 14.09.2006 16:58:42 |
(achtung: österreichisches SchUG)
Werden Hausübungen benotet ?
Hausübungen sind im Rahmen der Mitarbeit der Schüler im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages zu beurteilen. Das heißt aber nicht, dass die einzelne Arbeit mit einer Note versehen wird, da gemäß §4 Abs.2 LBV einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit nicht gesondert beurteilt werden dürfen.
Was geschieht, wenn eine Hausübung nicht gemacht wird?Das Nichtbringen von Hausübungen hat in erster Linie negativen Einfluß auf die Beurteilung der Mitarbeit. Darüber hinaus stellt ein solches Verhalten auch eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 43 Abs.1 SchUG dar und könnte auch die Anwendung der in § 47 SchUG vorgesehenen Erziehungsmittel (z. B. Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten) nach sich ziehen.
Müssen versäumte bzw. nichtgebrachte Hausübungen nachgeholt werden?
Versäumte bzw. nicht gebrachte Hausübungen werden wohl dann nachzuholen sein, wenn sie zur Sicherung des Unterrichtsertrages unbedingt notwendig sind. Es ist jedoch nicht zulässig, Schülerlnnen zum Nachholen von Hausübungen in der Schule nachsitzen zu lassen.
Quelle:
http://www.elternverein.at/gesetzl_bestimmungen/h.htm
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