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Forum: "Pausenaufsicht Mehrarbeit"
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| @bakunix | | von: missmarpel93
erstellt: 01.11.2015 07:16:56 geändert: 01.11.2015 07:28:02 |
Die Regel ist nicht erfunden, sie gilt für tariflich Beschäftigte.
Pausendauer nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitsdauer=============>Vorgeschriebene Pausen
zwischen 6-9 Stunden=====>Mindestdauer 30 Minuten
mehr als 9 Stunden=======>Mindestdauer 45 Minuten
Die Pausen können auch aufgeteilt werden, jede Pause muss dann mindestens 15 Minuten dauern. Durch einen Tarifvertrag können in Schicht- und Verkehrsbetrieben auch kürzere Ruhepausen vereinbart werden.
Wenn der Arbeitgeber die zustehenden Pausen nicht gewährt, riskiert er ein Bußgeld.
Die genaue Lage der Pausen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen. Sie muss allerdings im Vorraus feststehen.
Pausenzeiten in diesem Sinne braucht der Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Daher ist es so wichtig festzustellen, ob es sich bei einer Pause wirklich um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt.
bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile
Interessant ist folgender Punkt:
Die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten für Beschäftigte im
öffentlichen Dienst der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit anzupassen |
| Pausenaufsicht Mehrarbeit | | von: histo-ranger007
erstellt: 01.11.2015 13:59:48 |
Zunächst einmal muss ich hier sagen, dass ich für den Bereich der Grundschule nicht sachkompetent urteilen kann, da ich Gymnasial- und kein Grundschullehrer bin. Nur tendenziell wage ich zu behaupten, dass kleine Grundschulen dann eben für ihre Lehrkräfte das Pflichtstundendeputat kürzen müssen, wenn dort Lehrer mehr Aufsichtsaufgaben wahrnehmen müssen. Sowohl die Erteilung von Unterricht als auch die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben sind Arbeitszeit. Es kann daher nicht sein, dass Lehrerinnen an kleineren Schulen mehr arbeiten sollen, nur weil sie eben an einer kleineren Schule arbeiten.
Was den Verweis auf die „Menschenwürde“ (Art. 1 GG) angeht: Ein widerliches Gesinnungsgesindel in den Ministerien und den nachgeordneten Schulbehörden hat seit der zweiten Hälfte der neunziger Jahre so an den Arbeitsbedingungen gedreht, dass einfach viele Lehrer krank geworden sind. Wer durch die Art der Arbeitsplatzgestaltung (Schulgesetze) die Bedingungen so gestaltet, der nimmt den Beschäftigten die Menschenwürde, denn die körperliche Unversehrtheit ist Bestandteil der Menschenwürde. Also erlaube ich mir weiterhin, Schulministerienmitarbeiter (gilt sicher nicht für alle) und Schulleiter als widerliches Gesindel zu bezeichnen (letztere, sofern sie sich nicht eindeutig auf die Seite des Personals stellen).
Und ich möchte hier noch einmal die kranken Posting-Versuche zurückweisen, die Arbeitszeit der Lehrer mit der Arbeitszeit anderer Beschäftigter zu vergleichen. Das Arbeiten in zumeist 90-Minuten-Blöcken erfordert Ruhephasen und ist eher dem wissensvermittelnden Arbeitsrhythmus an Universitäten vergleichbar. Zu sagen, dass man von einem Lehrer erwarten könne, theoretisch ohne Unterbrechung von 8.00 h bis 13.00 h durchzuarbeiten, ist einfach nur freche Dummlallerei von Leuten, die in ihren Schulen wohl so das Personal „verheizen“.
Grundsätzlich möchte ich noch einmal folgende Gedanken zur Aufsicht an Schulen vortragen. Als Schüler, der in den achtziger Jahren die weiterführende Schule besucht hat, ist mir in Erinnerung geblieben, dass mindestens ab der Jgst. 7 nicht jede ausgefallene Unterrichtsstunde vertreten wurde und dass die Lehrer-Aufsichten in der Pause nicht dichtgestaffelt alle möglichen Ecken und Enden des Schulhofs bewacht hatten. Vielmehr kann ich mich als Siebtklässler an Situationen erinnern, an denen der Lehrer nicht im Unterricht erschienen ist und wir dann erfreut im Schulgebäude herumgestromert sind, uns in die Schulcafeteria gesetzt haben oder auf dem Schulhof Ball gespielt hatten.
Was ist zwischenzeitlich anders geworden? Die Politiker haben auf dem Rücken der Lehrerschaft den Eltern allerhand Tore für juristische Händel mit der Lehrerschaft geöffnet. Das betrifft „Vorkommnisse“ im Schulalltag mit ihren Kindern, betrifft aber auch den Bereich der Notenwidersprüche. Zumindest die Eltern mit akademischem Hintergrund machen auch reichlich Gebrauch von diesen rechtlichen Mitteln, zu deren Anwendung ihnen die Politiker Tür und Tor geöffnet haben. Es muss Ziel der personalständischen Lehrervereinigungen und der Gewerkschaften im Bildungsbereich werden, dass den Eltern die juristischen Eingriffsmöglichkeiten in den Schulablauf wieder genommen werden, indem sie nicht gegen alles und jedes klagen dürfen.
Von Eltern erwartet der Gesetzgeber auch nicht, dass Mütter und Väter jedesmal, wenn zum Beispiel ihre zwölfjährigen Kinder zum Fahrrad- oder Skateboardfahren auf die Straße gehen, mit hinaus auf die Straße gehen. Der Gesetzgeber erwartet lediglich, dass ein Erziehungsberechtigter in der Nähe ist, an den sich die Kinder bei Problemen wenden können und dass die Eltern mit den Kindern erzieherisch über bestimmte Dinge gesprochen haben, die sie dürfen und die sie nicht dürfen.
Auf die Schule übertragen heißt das, dass man im Verlauf einer großen Pause an einigen wenigen Punkten Lehreraufsichten postieren sollte, so dass die Schüler bei etwaigen Schwierigkeiten wissen, wo sie schnell Ansprechpartner finden.
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