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Forum: "Pausenaufsicht Mehrarbeit"

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@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 06:30:03

In der Grundschule meiner Frau hat die Klassleitung in ihrer Klasse Frühaufsicht (Hefte einsammeln usw.), in der großen Pause eine Aufsicht für die Grundschüler, in der kleinen Pause bleiben die Schüler im Klassenzimmer.

Du beschreibst die bayerischen Verhältnisse. Bei uns in RLP gibt es drei Hofpausen pro Vormittag, nicht nur eine, plus die Frühaufsicht vor Unterrichtsbeginn, plus ein gemeinsames Frühstück im Klassenzimmer. Die meisten KollegInnen begrüßen dieses Modell, weil die Schüler sich bewegen können. Deshalb nimmt die Vormittagsschule, anders als von missmarpel dargestellt, mehr Zeit in Anspruch. Noch gar nicht erwähnt worden sind die Ganztagsschulen, die meines Wissens nach in Bayern eher ein Inseldasein fristen.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 07:16:56 geändert: 01.11.2015 07:28:02

Die Regel ist nicht erfunden, sie gilt für tariflich Beschäftigte.

Pausendauer nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitsdauer=============>Vorgeschriebene Pausen
zwischen 6-9 Stunden=====>Mindestdauer 30 Minuten
mehr als 9 Stunden=======>Mindestdauer 45 Minuten

Die Pausen können auch aufgeteilt werden, jede Pause muss dann mindestens 15 Minuten dauern. Durch einen Tarifvertrag können in Schicht- und Verkehrsbetrieben auch kürzere Ruhepausen vereinbart werden.
Wenn der Arbeitgeber die zustehenden Pausen nicht gewährt, riskiert er ein Bußgeld.
Die genaue Lage der Pausen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen. Sie muss allerdings im Vorraus feststehen.
Pausenzeiten in diesem Sinne braucht der Arbeitgeber nicht zu bezahlen. Daher ist es so wichtig festzustellen, ob es sich bei einer Pause wirklich um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt.
bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile

Interessant ist folgender Punkt:

Die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten für Beschäftigte im
öffentlichen Dienst der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit anzupassen


RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 07:35:30

Drei Hofpausen im Vormittagsbereich? - Und das an einer (Halbtags-)Schule - oder schreibst Du von einer OGS mit nicht gebundenem Ganztag? Mich würde die generelle Stundentafel eines Schülers an einer GS in RLP interessieren.

Aus der GS-Zeit meiner Kinder hier in NRW kenne ich es so:

0800 bis 0845 Uhr ==> Unterricht
0845 bis 0900 Uhr ==> Frühstück
0900 bis 1030 Uhr ==> Unterricht
1030 bis 1100 Uhr ==> Hofpause
1100 bis 1230 Uhr ==> Unterricht



@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 11:19:42 geändert: 01.11.2015 11:31:39

7.55 bis 9.30 Unterricht, wer will, macht eine kurze Pause von 5 Min.

9.30 bis 9.45 gemeinsame Frühstückspause im Klassenraum

9.45 bis 10.00 erste Hofpause

10.00 bis 10.50 Unterricht

10.50 bis 11.05 zweite Hofpause

11.05 bis 11.55 Unterricht

11.55 bis 12.10 dritte Hofpause

12.10 bis 13.00 Unterricht

Die 1. und 2. Klassen haben Unterrichtende um 11.55.
Die 3. und 4. Klassen haben Unterrichtsende um 13.00.

Die Beginnzeiten können von Schule zu Schule variieren. Das hängt von den Busdiensten und sonstigen örtlichen Gegebenheiten ab. Zusammengefasst: Stufe 1 und 2 haben pro Woche 20 Unterrichtsstunden à 50 Minuten, Stufe 3 und 4 insges. 25 Unterrichtsstunden. Bei vielen GS schließt sich die Ganztagsschule bis ca. 16 Uhr an. Die GTS-Schüler verbleiben acht Zeitstunden an der Schule. Das bedeutet, das Deputat der Lehrerinnen und Lehrer ist über den ganzen Tag – nicht jeder Tag ist betroffen - verteilt. Aufsichtsdienste in der Mensa oder Hausaufgaben werden mit 0,5 LWS verrechnet. Die meisten Schulleitungen organisieren zugunsten der Lehrer eine aktive Hausaufgabenzeit = Lernzeit, so dass mit 1,0 LWS gerechnet werden kann. Dafür werden dann Studierende oder Päd. Fachkräfte eingestellt, die den GTS-Bereich mitbetreuen. Die Arbeitsverträge schließt die Schulleitung ab.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 11:30:47

Deine Kinder haben eine halbe Stunde Hofpause am Stück. Ich bin mir ziemlich sicher, die Schule könnte, wenn sie wollte, die Hofpause teilen und daraus 2 mal 15 Minuten machen. Das halte ich pädagogisch und physiologisch für besser. Aber das ist nur die Meinung eines Lehrers in der Pfalz.


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 11:57:58

Meine Kinder sind - das vorab - schon seit geraumer Zeit der Schule und damit vor allem der GS entwachsen. Selbstverständlich können die Pausenzeiten anders aufgeteilt werden. Ebenfalls hängt wie bei euch der Schulbeginn von den Busfahrplänen ab. Das ist in Deutschland ebenso. Im Umkehrschluss gilt das aber auch für das Schulende, da man die Rücktransporte der Schüler unterschiedlicher Schulformen bündeln will, um nicht so viele Fahrten zu haben.

BTW die GS meiner Kinder war in den 90ern eine 2,5-zügige GS, die zu Spitzenzeiten 11 Klassen hatte. Lediglich ein Jahrgang war zweizügig, alle anderen dreizügig. Diese Schule ist heute, ohne Änderung der Schulbezirke lediglich einzügig und somit Teilstandort einer anderen GS. Und das in einer Sadt mit 63.000 Einwohnern. Die beiden vormals selbständigen Grundschulen, die da zusammengelegt worden sind, versorgten ehedem jeweils einen eigenen Ortsteil. Die Bevölkerungsentwicklung dieser beiden Ortsteile sowie der gesamten Stadt ist übrigens in den letzten Jahrzehnten mehr oder weniger konstant gewesen. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt halt. Die Zahl der Plätze in Seniorenheimen und Pflegeheimen ist um ein Wesentliches größer als die der Grundschul- und Kitaplätze. Wenn die Babyboomer (1955 bis 1964) erst einmal in dieses Alter 60+ kommen, dann wird es erst richtig spannend. Die Interessen der wenigen Grundschulkinder werden dann vermutlich noch weniger Gehör finden.


Pausenaufsicht Mehrarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: histo-ranger007 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 13:59:48

Zunächst einmal muss ich hier sagen, dass ich für den Bereich der Grundschule nicht sachkompetent urteilen kann, da ich Gymnasial- und kein Grundschullehrer bin. Nur tendenziell wage ich zu behaupten, dass kleine Grundschulen dann eben für ihre Lehrkräfte das Pflichtstundendeputat kürzen müssen, wenn dort Lehrer mehr Aufsichtsaufgaben wahrnehmen müssen. Sowohl die Erteilung von Unterricht als auch die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben sind Arbeitszeit. Es kann daher nicht sein, dass Lehrerinnen an kleineren Schulen mehr arbeiten sollen, nur weil sie eben an einer kleineren Schule arbeiten.

Was den Verweis auf die „Menschenwürde“ (Art. 1 GG) angeht: Ein widerliches Gesinnungsgesindel in den Ministerien und den nachgeordneten Schulbehörden hat seit der zweiten Hälfte der neunziger Jahre so an den Arbeitsbedingungen gedreht, dass einfach viele Lehrer krank geworden sind. Wer durch die Art der Arbeitsplatzgestaltung (Schulgesetze) die Bedingungen so gestaltet, der nimmt den Beschäftigten die Menschenwürde, denn die körperliche Unversehrtheit ist Bestandteil der Menschenwürde. Also erlaube ich mir weiterhin, Schulministerienmitarbeiter (gilt sicher nicht für alle) und Schulleiter als widerliches Gesindel zu bezeichnen (letztere, sofern sie sich nicht eindeutig auf die Seite des Personals stellen).

Und ich möchte hier noch einmal die kranken Posting-Versuche zurückweisen, die Arbeitszeit der Lehrer mit der Arbeitszeit anderer Beschäftigter zu vergleichen. Das Arbeiten in zumeist 90-Minuten-Blöcken erfordert Ruhephasen und ist eher dem wissensvermittelnden Arbeitsrhythmus an Universitäten vergleichbar. Zu sagen, dass man von einem Lehrer erwarten könne, theoretisch ohne Unterbrechung von 8.00 h bis 13.00 h durchzuarbeiten, ist einfach nur freche Dummlallerei von Leuten, die in ihren Schulen wohl so das Personal „verheizen“.

Grundsätzlich möchte ich noch einmal folgende Gedanken zur Aufsicht an Schulen vortragen. Als Schüler, der in den achtziger Jahren die weiterführende Schule besucht hat, ist mir in Erinnerung geblieben, dass mindestens ab der Jgst. 7 nicht jede ausgefallene Unterrichtsstunde vertreten wurde und dass die Lehrer-Aufsichten in der Pause nicht dichtgestaffelt alle möglichen Ecken und Enden des Schulhofs bewacht hatten. Vielmehr kann ich mich als Siebtklässler an Situationen erinnern, an denen der Lehrer nicht im Unterricht erschienen ist und wir dann erfreut im Schulgebäude herumgestromert sind, uns in die Schulcafeteria gesetzt haben oder auf dem Schulhof Ball gespielt hatten.

Was ist zwischenzeitlich anders geworden? Die Politiker haben auf dem Rücken der Lehrerschaft den Eltern allerhand Tore für juristische Händel mit der Lehrerschaft geöffnet. Das betrifft „Vorkommnisse“ im Schulalltag mit ihren Kindern, betrifft aber auch den Bereich der Notenwidersprüche. Zumindest die Eltern mit akademischem Hintergrund machen auch reichlich Gebrauch von diesen rechtlichen Mitteln, zu deren Anwendung ihnen die Politiker Tür und Tor geöffnet haben. Es muss Ziel der personalständischen Lehrervereinigungen und der Gewerkschaften im Bildungsbereich werden, dass den Eltern die juristischen Eingriffsmöglichkeiten in den Schulablauf wieder genommen werden, indem sie nicht gegen alles und jedes klagen dürfen.

Von Eltern erwartet der Gesetzgeber auch nicht, dass Mütter und Väter jedesmal, wenn zum Beispiel ihre zwölfjährigen Kinder zum Fahrrad- oder Skateboardfahren auf die Straße gehen, mit hinaus auf die Straße gehen. Der Gesetzgeber erwartet lediglich, dass ein Erziehungsberechtigter in der Nähe ist, an den sich die Kinder bei Problemen wenden können und dass die Eltern mit den Kindern erzieherisch über bestimmte Dinge gesprochen haben, die sie dürfen und die sie nicht dürfen.

Auf die Schule übertragen heißt das, dass man im Verlauf einer großen Pause an einigen wenigen Punkten Lehreraufsichten postieren sollte, so dass die Schüler bei etwaigen Schwierigkeiten wissen, wo sie schnell Ansprechpartner finden.



direkte Antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 14:28:32 geändert: 01.11.2015 14:30:35

auf @histo-ranger007


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 15:16:11

wenn es dumm bei uns (HS, 2zügig, NRW) läuft:

1.h/2.h Unterricht
Pause
3.h/4.h Unterricht
Aufsicht
5.h/6.h Unterricht
Mittagsaufsicht (1Zeitstunde)
7.h/8.h Unterricht

Das haben mehrere Kollegen. Sie wissen zum Teil echt nicht, wann sie mal aufs Klo können. Essen und trinken nimmt man halt mit auf den Hof. Diesen Plan haben mehrere Kollegen bei uns.

Und das Aufsichtsproblem ist noch das geringste Problem bei uns an der Schule. Ich habe die letzte Woche die 66. Stunde voll gemacht, wo ich nicht nach meinem Stundenplan unterrichtet habe. Da ist eine vermehrte Aufsicht echt das geringste übel.


Personalrat einschaltenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2015 16:20:39

Hier kommt eine Schulleitung als direkte Dienstvorgesetzte ihrer Fürsorgepflicht nicht nach. Es empfiehlt sich ganz schnell den Personalrat zu informieren und ein dringendes Gespräch zwischen Lehrerrat und Schulleitung anzusetzen und auf die Missstände hinzuweisn.

Auch unter Berücksichtigung des Sonderstatus des ÖD hinsichtlich der Arbeitszeitregelung liegt hier ein Verstoß gegen geltendes Recht vor.


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