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Forum: "Wie siehts eigentlich mit meinen Urheberrechten aus?"
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| Verzicht | | von: missmarpel93
erstellt: 17.12.2012 06:51:38 |
Musst Du auch nicht. Die Verwertung aller Rechte, die im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit entstehen, gehören per Mitarbeitererfindungsgesetz dem Arbeitgeber.
Ich musste die verzichtserklärung als Student bzw. später als referendar unterschreiben, da ich in einem Wirtschaftsunternehmen meine Diplom-/Staatsarbeit erstellt habe, folglich noch Angehöriger der Uni bzw. Bediensteter des Landes NRW war und nicht Betriebsangehöriger. Als Angestellter des Unternehmens hätte ich diese Erklärung auch nicht abgeben müssen.
BTW wenn ich geniale Ideen habe, die mit meiner eigentlichen Tätigkeit nichts zu tun haben, z.B. als Bankkauffrau ein Kochbuch herausgebe, dann liegen die rechte bei mir. Ich muss allerdings meinen AG - die Bank - um Erlaubnis fragen wegen des Nebenverdienstes. Generell kann der eigentliche AG jegliche Form von Nebenbeschäftigungen verbieten. Wenn also der AG meint, dass eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Übungsleiter im Verein mit den Interessen des Betriebes, der mich beschäftigt, kollidiert, so kann er diese Nebenbeschäftigung untersagen. |
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