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Forum: "inklusion"

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ach missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2013 12:34:56

frage doch mal kinder, wen und was die so (schul)täglich alles ertragen können.
und wie die das machen. von denen kann mensch auch noch viel lernen.

aber der gedanke mit dem "schonraum förderschule" hat was. vielleicht sollte es
umgekehrte lehrerwanderschaften geben? abordnungen von
regelschulleherInnen in förderschulen. zwecks fortbildung und angstabbau.

sopaed


nix annehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2013 13:16:13 geändert: 23.02.2013 13:26:04

Warum sollte ich ein Praktikum an einer Förderschule machen?

Ich bin Öffentlich-Bediensteter, da darf ich nichts annehmen, auch keine Ratschläge

Mann, sonpaed, ich habe doch keine Probleme unter den Bedingungen der Förderschule mit den Kindern mit festghestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf klar zu kommen.

Mein Problem besteht darin mit einer 30 Kinder umfassenden regulären Gesamtschulklasse nebenbei 5 Kinder mit Lernschwierigkeiten (Begleitung durch Sonderpädagogen 2 WS für alle 5 zusammen)und ein Kind mit faktisch festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nebenbei zu betreuen.

Die damit verbunden Dokumentationspflichten strapazieren mein Zeitbudget dermaßen, dass vieles Andere zu kurz kommt.

Und erzähl bitte nix von Zeitmanagement ...

Aber mein Dienstherr verfährt nach der Devis:

Der Tag hat 24 Stunden, 12 Stunden hat die Nacht; und wem dennoch Zeit fehlt, der kann ja seine ausgedehnte Frühstückspause einkürzen.

Ich frag mich dabei aber immer, warum ich es nicht schaffe während meiner Dienstzeiten Zuständige bei der Bez.-Reg., dem LBV, im Ministerium oder bei städtischen Dienststellen wie dem Jugendamt zu erreichen. Was immer geht ist die Erreichbarkeit der uniformierten "armen Schweine" im Landesdienst.


mensch missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 09:15:32

bei euch scheint aber gewaltig etwas falsch zu laufen.

bei uns werden an den gesamtschulen integrative lerngruppen in einer
klassenfrequenz 20 + 5 und mindestens halber förderschullehrerInnenstelle
gefahren. außerdem ziehen die ilg immer eine halbe stelle gesamtschullehrerIn.

interessant wäre zu schauen, wo bei euch ganz offensichtlich gepennt, versäumt,
nicht gewußt...(oder was mensch dazu sagen kann) wurde.
denn was du beschreibst, ist NICHT standard in nrw. dies für alle sonstigen
mitleserInnen.

sopaed


neeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 09:54:07

... da läuft nichts schief. Das ist die schulgesetzkonforme Realität in NRW. Die Klassenbildung läuft mit durchschnittlich 28 SuS. Nach 4 Jahren Grundschule sind im Regelfall keine AO-SF-Verfahren abgeschlossen bzw. das Verfahren ist unterbrochen und muss von der Sekundarschule wieder aufgenommen werden. Aus Gründen des Datenschutzes geben die GSen aber keine Schülerdaten weiter. Der Wechsel in eine Nachbargemeinde bringt den Datenaustausch komplett zum Erliegen.

An der weiterführenden Schule beantragt man ein AO-SF-Verfahren auch nicht gleich zu Anfang. Folglich verstreicht ein halbes Jahr und das Verfahren nimmt seinen Lauf nach den Halbjahreszeugnissen Ende Januar. Die Anträge müssen bis Mitte Februar gestellt sein.

Wird der Förderbedarf festgestellt erfolgt die Zuweisung zum bisherigen Lernort. Der Vorteil für Alle liegt darin, dass der Förderschüler 2 Wochenstunden zusätzliche Betreuung bekommt. Die eine besteht in Hospitationen des Förderlehrers im regulären Unterricht und Beratung der fachlehrer, die zweite WS dient der Betreuung des familiären Umfeldes des Kindes bzw. der Hausaufgabenbetreuuung.

BTW in NRW liegt der Klassenteiler für Gymnasien und E-Kursen an Gesamtschulen bei 35 SuS. Die Minimum-Kursfrequenz liegt folglich bei 18 SuS. Diese Untergrenze kommt aber eher theoretisch vor; keine Schule erlaubt sich 3 Grundkurse mit 18 SuS, die werden zu 2 GKs zusammengelegt, hne dass der Förderbedarf einzelner Schüler dabei berücksichtigt wird.

Sollte der gesetzliche Anspruch auf Inklusion landesweit umgesetzt werden, dann werden damit gleichzeitig alle Zusammenarbeiten von Regel- und Förderschulen auf kommunaler Basis die rechtlichen und finanziellen Grundlagen entzogen. Ich weiß schon warum ich entschiedener Gegner der Inklusion bin. Ich bin eben nicht bereit, den Rücken krumm zu machen, damit die Rechte der Kinder im Sinne einer missinterpretierten UN-Resolution umgesetzt werden können.


bitte um aufklärungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 10:53:30 geändert: 24.02.2013 11:02:57

"Sollte der gesetzliche Anspruch auf Inklusion landesweit umgesetzt werden,
dann werden damit gleichzeitig alle Zusammenarbeiten von Regel- und
Förderschulen auf kommunaler Basis die rechtlichen und finanziellen
Grundlagen
entzogen."

was meinst du damit? kannst du das näher ausführen?

und wo im nrw schulrecht steht bitte, das es rechtens ist, 5 schülerInnen mit
sonderpädagogischen förderbedarf mit 2 stunden abzuspeisen?

und gilt bei euch die VO zu § 93 Abs.2 SchulG nicht?

jetzt bin ich mehr als verwirrt...

sopaed


genau lesenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 11:44:26

Von 5 SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf habe ich nichts geschrieben. Ich schrieb von 5 suS mit Lernschwierigkeiten, von denen für eines die Festgestellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragt ist.

ich arbeite in einem landkreis, in dem es ein kommunales Kompetenzzentrum gibt, das SuS mit Lernschwierigkeiten an Regelschulen betreut. Die Stunden der Betreuungskräfte dieses Kompetenzzentrums kommen aus dem Topf der kommunalen Förderschulen. Finanziell wird dieses Kompetenzzentrum von der Stadt ausgestattet, die ebenfalls Sitz eines namhaften Medienkonzerns und einer Stiftung gleichen Namens ist. Diese kommunalen Aufwendungen werden mit Beginn des nächsten Schuljahres entfallen, da Inklusion dann ja staatliche Aufgabe ist.

In NRW gibt es aber (so gut wie) keine Sonderpädagogen im Landesschuldienst. Die Förderschulen liegen in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden, der Landkreise sowie der kommunalen Gebietskörperschaften (Landschaftsverbände). Aus Gründen der Subsidarität muss das gesamte System rechtlich und organisatorisch auf neue Beine gestellt werden.

Das Land hat nämlich ein Riesenproblem, Kommunal- und Landesbedienstete werden unterschiedlich entlohnt, da sie unterschiedlichen tariflichen Bedingungen unterliegen. Noch einmal kann das Land nicht die gleichen Fehler wie bei der Überführung der Straßenmeistereien aus der Trägerschaft der kommunalen Landschaftsverbände in einen Landesbetrieb (straßen nrw) machen. Die Haushaltslage verbietet aber eine Anhebung der Bezüge der Landesbediensteten (TV-L) auf das Niveau der Tarifgemeinschaft aus Bund und Komunen (TV-ÖD) - und mit einer Absenkung ihrer Bezüge werden die kommunalen Sonderpädagogen auch nicht einverstanden sein.

Wer glaubt, es ginge um die betroffenen Kinder, der irrt gewaltig


oh jeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 12:09:55 geändert: 24.02.2013 12:13:12

"In NRW gibt es aber (so gut wie) keine Sonderpädagogen im
Landesschuldienst. Die Förderschulen liegen in der Trägerschaft der Städte
und Gemeinden, der Landkreise sowie der kommunalen
Gebietskörperschaften (Landschaftsverbände)."

glaubst du das jetzt wirklich? wo hast du nur solche fehlinformationen her?
ich und meine kollegInnen sind also kommunale bedienstete? kennst du die
inhalte des rechtsbegiffes "trägerschaft"?

es tut mir wirklich leid, miss, aber erneut disqualifizierst du dich hier.

und das du dann die ureigenste aufgabe einer lehrerIn, sich nämlich auch um
"lernschwache kinder" zu kümmern, als sozusagen unzumutbare
mehrbelastung, welche eigentlich außerhalb deines zuständigkeitsbereiches
fällt, beschreibst, bestätigt mein altes urteil über dich.

um es für alle anderen noch mal deutlich zu machen:
wir förder- und sonderschullehrerInnen in nrw sind lehrkräfte im
landesdienst, genauso wie grundschul-, realschul-, gesamtschul-,
gymnasiallehrkräfte. ausnahme sind natürlich die kollegInnen an
ersatzschulen.

und miss sprach nicht von kindern, um die es im sinne von inklusion geht,
sondern von kindern, die als offensichtlich "lernschwach" dem
kompetenzzentrum ihrer region gemeldet wurden und nun im rahmen der KsF
- arbeit beratend bearbeitet werden. zu den zielsetzungen der
beratungsarbeit im rahmen von KsF werde ich hier jetzt nicht weiter eingehen,
das würde an dieser stelle zu weit führen.

festzuhalten bleibt:
es geht bei dem beispiel von miss nicht um integration oder inklusion.

mfg
sopaed


LVR und LWLneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 13:27:38 geändert: 24.02.2013 13:29:47

Lieber disqualifiziere ich mich öffentlich, als dass ich die Tatsache verschweige, dass in NRW ein Großteil der sonderpädagogischen Maßnahmen in der Zuständigkeit der Landschaftsverbände als kommunaler Gebietskörperschaften liegen.

Dass die Sonderpädagogen an kommunalen Förderschulen Landesbedienstete sind habe ich nicht übersehen, die der beim LVR oder LWL aber eben nicht. Warum nur habe ich die Analogie zur Straßenbauverwaltung aufgezeigt?

Wenn die Förderschullehrer in die regelschulen wechseln, bkommen die dann A12 oder bekommen die anderen A13, um sie gleichzustellen?

Muss ich mir aufgrund der behördenstruktur Weisungen von einem A13er erteilen lassen? - Das Diennstrecht sagt dazu ja - Scheiße auch!


ach missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sonpaed Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 19:31:01

lvr und lwl sind genau so schulträger, wie kommunen. in ihre trägerschaft fallen
die körperbehinderten, die förderschulen mit den schwerpunkten
sinnesschädigungen und sprache sek I.

schulträger sind verantwortlich für transportkosten, lehrmittel, gebäude,
schulverwaltungspersonal, hausmeister etc.. aber nicht für das lehrpersonal,
welches vom land gestellt wird.

sopaed


hinhören!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2013 19:42:51

Was ist denn, wenn z.B. Förderschulen E-S-Schwerpunkt in freier Trägerschaft sind? Die Lehrkräfte sind nicht beim Land angestellt, richtig?

Und die Darstellung, dass es nur 2 Std. pro Woche pro Klasse gäbe, entspricht dem, was in Niedersachsen umgesetzt werden soll.

In den Podiumsdiskussionen auf der Messe konnte man dann noch folgendes hören:

Wenn geburtenschwache Jahrgänge mit weniger Kindern nun die Regelschulen besuchen, in die die FörderschullehrerInnen integriert werden, habe man ein Ungleichgewicht von mehr Lehrerstunden bei weniger Schulkindern.
Dem sei dadurch entgegen zu wirken, dass die FöS-KollegInnen an den Schulen Klassen übernehmen.

Da klingt die Zukunftsmusik gleich ganz anders.

Palim


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