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Forum: "inklusion"
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| nix annehmen | | von: missmarpel93
erstellt: 23.02.2013 13:16:13 geändert: 23.02.2013 13:26:04 |
Warum sollte ich ein Praktikum an einer Förderschule machen?
Ich bin Öffentlich-Bediensteter, da darf ich nichts annehmen, auch keine Ratschläge
Mann, sonpaed, ich habe doch keine Probleme unter den Bedingungen der Förderschule mit den Kindern mit festghestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf klar zu kommen.
Mein Problem besteht darin mit einer 30 Kinder umfassenden regulären Gesamtschulklasse nebenbei 5 Kinder mit Lernschwierigkeiten (Begleitung durch Sonderpädagogen 2 WS für alle 5 zusammen)und ein Kind mit faktisch festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf nebenbei zu betreuen.
Die damit verbunden Dokumentationspflichten strapazieren mein Zeitbudget dermaßen, dass vieles Andere zu kurz kommt.
Und erzähl bitte nix von Zeitmanagement ...
Aber mein Dienstherr verfährt nach der Devis:
Der Tag hat 24 Stunden, 12 Stunden hat die Nacht; und wem dennoch Zeit fehlt, der kann ja seine ausgedehnte Frühstückspause einkürzen.
Ich frag mich dabei aber immer, warum ich es nicht schaffe während meiner Dienstzeiten Zuständige bei der Bez.-Reg., dem LBV, im Ministerium oder bei städtischen Dienststellen wie dem Jugendamt zu erreichen. Was immer geht ist die Erreichbarkeit der uniformierten "armen Schweine" im Landesdienst. |
| genau lesen | | von: missmarpel93
erstellt: 24.02.2013 11:44:26 |
Von 5 SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf habe ich nichts geschrieben. Ich schrieb von 5 suS mit Lernschwierigkeiten, von denen für eines die Festgestellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragt ist.
ich arbeite in einem landkreis, in dem es ein kommunales Kompetenzzentrum gibt, das SuS mit Lernschwierigkeiten an Regelschulen betreut. Die Stunden der Betreuungskräfte dieses Kompetenzzentrums kommen aus dem Topf der kommunalen Förderschulen. Finanziell wird dieses Kompetenzzentrum von der Stadt ausgestattet, die ebenfalls Sitz eines namhaften Medienkonzerns und einer Stiftung gleichen Namens ist. Diese kommunalen Aufwendungen werden mit Beginn des nächsten Schuljahres entfallen, da Inklusion dann ja staatliche Aufgabe ist.
In NRW gibt es aber (so gut wie) keine Sonderpädagogen im Landesschuldienst. Die Förderschulen liegen in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden, der Landkreise sowie der kommunalen Gebietskörperschaften (Landschaftsverbände). Aus Gründen der Subsidarität muss das gesamte System rechtlich und organisatorisch auf neue Beine gestellt werden.
Das Land hat nämlich ein Riesenproblem, Kommunal- und Landesbedienstete werden unterschiedlich entlohnt, da sie unterschiedlichen tariflichen Bedingungen unterliegen. Noch einmal kann das Land nicht die gleichen Fehler wie bei der Überführung der Straßenmeistereien aus der Trägerschaft der kommunalen Landschaftsverbände in einen Landesbetrieb (straßen nrw) machen. Die Haushaltslage verbietet aber eine Anhebung der Bezüge der Landesbediensteten (TV-L) auf das Niveau der Tarifgemeinschaft aus Bund und Komunen (TV-ÖD) - und mit einer Absenkung ihrer Bezüge werden die kommunalen Sonderpädagogen auch nicht einverstanden sein.
Wer glaubt, es ginge um die betroffenen Kinder, der irrt gewaltig |
| oh je | | von: sonpaed
erstellt: 24.02.2013 12:09:55 geändert: 24.02.2013 12:13:12 |
"In NRW gibt es aber (so gut wie) keine Sonderpädagogen im
Landesschuldienst. Die Förderschulen liegen in der Trägerschaft der Städte
und Gemeinden, der Landkreise sowie der kommunalen
Gebietskörperschaften (Landschaftsverbände)."
glaubst du das jetzt wirklich? wo hast du nur solche fehlinformationen her?
ich und meine kollegInnen sind also kommunale bedienstete? kennst du die
inhalte des rechtsbegiffes "trägerschaft"?
es tut mir wirklich leid, miss, aber erneut disqualifizierst du dich hier.
und das du dann die ureigenste aufgabe einer lehrerIn, sich nämlich auch um
"lernschwache kinder" zu kümmern, als sozusagen unzumutbare
mehrbelastung, welche eigentlich außerhalb deines zuständigkeitsbereiches
fällt, beschreibst, bestätigt mein altes urteil über dich.
um es für alle anderen noch mal deutlich zu machen:
wir förder- und sonderschullehrerInnen in nrw sind lehrkräfte im
landesdienst, genauso wie grundschul-, realschul-, gesamtschul-,
gymnasiallehrkräfte. ausnahme sind natürlich die kollegInnen an
ersatzschulen.
und miss sprach nicht von kindern, um die es im sinne von inklusion geht,
sondern von kindern, die als offensichtlich "lernschwach" dem
kompetenzzentrum ihrer region gemeldet wurden und nun im rahmen der KsF
- arbeit beratend bearbeitet werden. zu den zielsetzungen der
beratungsarbeit im rahmen von KsF werde ich hier jetzt nicht weiter eingehen,
das würde an dieser stelle zu weit führen.
festzuhalten bleibt:
es geht bei dem beispiel von miss nicht um integration oder inklusion.
mfg
sopaed |
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