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Forum: "inklusion"

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:-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2013 19:18:16 geändert: 25.02.2013 19:18:53

Ist das auch an allen kirchlichen, freikirchlichen Schulen, Privatschulen und Schulen in Trägerschaften von Vereinen etc. so?

Diese müssen sich ja auch nicht an die Einstellungsvoraussetzungen der Länder halten.

... ich frag ja bloß.

Palim


@skoleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2013 19:58:44

Das weiß ich.

Es geht um die Besonderheit in NRW, wo die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen/Lippe als Schulträger von Förderschulen auftreten. Die landschaftsverbände sind Gebietskörperschaften, die es so nur in NRW gibt. Sie sind aus den alten preußiaschen Provinzialverwaltungen hervorgegangen.

Die Bediensteten sind im Regelfall kommunale Bedienstete. Die Ausnahme sind die vom LVR und vom LWL betriebenen Förderschulen. Die Personalmittel kommen zwar vom Land, werden aber nicht wie bei städtischen Schulen direkt vom Land gezahlt sondern wie bei Ersatzschulen über den jeweiligen Träger.

In NRW sind die Personalräte für Schulen bei den Bezirksregierungen installiert. An den Schulen gibt es lediglich einen Lehrerrat.

Die Personalvertretung der Förderschulen in Trägerschaft der landschaftsverbände ist zum einen in Köln und zum anderen in Münster installiert.


täglich Neuesneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2013 19:15:21

Neues aus Niedersachsen:

Der Erlass, wie in Zukunft "sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf" festgestellt werden soll, ist im aktuellen Schulverwaltungsblatt.
Geändert ist, dass bisher die Lehrerin der Regelschule einen Bericht geschrieben hat und die FöS-Lehrerin auch.
Nun schreiben beide gemeinsam EINEN Bericht.
Eine Förderkommission wird IMMER eingerichtet.
Die individuelle Lernentwicklung, die erst vor ein paar Jahren implementiert wurde, muss komplett vorgelegt werden. Es müssen Förderpläne vorhanden sein, von denen der letzte mit eingereicht wird.
Die Schule muss alles erdenkliche ausgeschöpft haben, bevor es zu einer Überprüfung kommt.
Auf Diskussionen wird zudem gesagt, Schüler sollten am besten nicht überprüft werden, schon gar nicht vor der Schule, um eine Stigmatisierung zu vermeiden.

Zur Inklusion ab Sommer gibt es noch nichts Offizielles, offenbar soll aber am Start festgehalten werden.
Deshalb sickern nun allmählich Informationen in die Landstriche und den umliegenden Schulen werden die Kolleginnen informiert (und etliche sind sehr erschrocken, da sie sich bisher noch nicht informiert hatten).
Natürlich gibt es Schulen, die bereits im Rik sind, aber es gibt auch welche ohne.

Heute gab es diese Informationen:
- Bisherige Kooperationsstunden der Förderschule werden zum Sommer gestrichen. Das bedeutet, dass die SchülerInnen in Klasse 2-4 keinerlei zusätzliche Förderung durch eine Förderschullehrerin bekommen.
- Für Kinder, die im Sommer eingeschult werden, müssen die Gutachten (s.o.) nun durch die Grundschulen geschrieben werden. Außerdem müssen auch Kinder der 4. Klasse überprüft werden, wenn man für diese ab Klasse 5, die ja auch inklusiv beginnt, Förderung einrichten will/muss.
- SchülerInnen mit besonderen Beeinträchtigungen (motorisch, sehen, hören, GB) können Rucksack-Stunden bekommen (... wenn denn die Gutachten etc. anerkannt werden).
- Wir bekommen je 2 Std. für unsere beiden ersten Klassen. (das wird womöglich alles sein, was wir dann an zusätzlichen Förderstunden haben, denn andere gibt es in Niedersachsen nicht ... bis auf ein paar DaZ-Stunden, die zusätzlich beantragt werden müssen)

Das sind zumindest die Informationen, die an meiner Schule ankommen.
Mich würde ja interessieren, ob es an anderen Orten ähnliche Regelungen gibt.

Palim


Daneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2013 20:01:30

setze ich doch gleich noch mal einen Link rein, der im Juni 2012 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung stand:

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Gymnasium-trotz-Down-Syndrom

Eine Schülerin mit Down-Syndrom kommt ins Gymnasium, bei doppelter Klassenführung, 5x pro Woche ständige Lernbegleitung + 2x pro Woche Förderschullehrerin.

@palim: du siehst einfach zu schwarz. Die haben an diesem Gymnasium nur geübt, damit sie es dann an allen übrigen Schulen im kommenden Schuljahr können. Das kriegen wir alles - überall, da bin ich ganz sicher. Die können uns doch nicht einfach so anlügen, oder?


Aktuelle Aussageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2013 20:29:34

der Leiterin unseres zuständigen Förderzentrums:

Wir sind selbst nur zu 85% versorgt, neue ausgeschriebene Stellen können wir nicht mal besetzen (Markt für SoPäds scheint leer zu sein und wir sind nicht die aller-attraktivste Ecke für eine erste Lehrerstelle - sprich: mehr als 10 km von der nächsten Uni entfernt). Wir wissen selbst, dass die I-Stunden an den Grundschulen im Sommer Vorrang haben, aber ich kann für nichts garantieren."

So sieht es in der Praxis aus. Was im Sommer passieren wird, ist allen klar wie Kloßbrühe: Die SL der FöSch wird ihre Wanderpokale und Fußlahmen an die GSen schicken, damit sie wenigstens auf dem Papier geltendem Recht genüge tut. Ich könnte ihr das nicht mal übel nehmen - auch wenn ich das als Erstklasslehrerin mit ausbaden muss.


grummelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: merlot-lagrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2013 21:22:15 geändert: 05.03.2013 21:23:09

Die SL der FöSch wird ihre Wanderpokale und Fußlahmen an die GSen schicken, damit sie wenigstens auf dem Papier geltendem Recht genüge tut.

ich glaube, dass wir in nds mit dieser einstellung nicht weiter kommen. ich kenne viele wahnsinnig engagierte kolleginnen , die sich im rik kaputtarbeiten und ab nächstem sj sind wir vermutlich alle "dran". es wird ein wahnsinns-wust an arbeit auf uns zukommen, an den regelschulen ebenso wie an den förderschulen. die können wir nur bewältigen, wenn wir uns gemeinsam auf den weg machen. was die gutachten angeht: auch hier denke ich, ist eine gute absprache gaaaanz wichtig, da wir sonst alle demnächst am stock gehen. sprecht doch "eure" förderschulen mal an, wie die sich die vorgehensweise vorstellen. an unserem förderzentrum wird da zumindest schon intensiv dran gebastelt, auch wenn durchaus nicht sicher ist, dass die aussagen, die wir heute erhalten, morgen auch noch gelten. aber im augenblick ist noch ganz viel offen und diese freiräume sollten wir bestmöglichst nutzen.
ich schreibe das auch um mir selber mut zu machen. ich bin nämlich eine der armen säue, die nicht nur "neue" kids begutachten darf, sondern auch noch für die eigene 4. klasse für den übertritt in die sek 1 für alle kids ein gutachten schreiben darf.


Tag für Tagneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.03.2013 22:22:03

Inzwischen weiß ich, dass die Kinder, die zur Schule kommen, z.T. doch vorab den "Unterstützungsbedarf" beantragen sollen. Das muss die Schule tun.
Die Berichte schreiben die GS-Lehrerinnen, die davon von der SL beauftragt werden.

Dafür gibt es ja inzwischen eine Erlassgrundlage, für die Inklusion noch immer nicht.
Deshalb ist es schwierig, Aussagen zu treffen, Eltern zu informieren, Entscheidungen zu fällen etc.

Unsere Förderschule hat übrigens 3 Stellen, die unbesetzt sind.
... sollte also jemand ohne Stelle sein, darf er sich gerne per PN melden.

Palim


überprüfung vor der einschulungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: merlot-lagrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.03.2013 14:22:01

ja, das ist möglich. es betrifft vor allem kinder, die schon in sonderpäd einrichtungen sind. die gs-lehrkraft und eine föschul-lehrkraft sollen gemeinsam ein gutachten erstellen. natürlich kennen beide das kind nicht. wenn ich unsere dezernenten richtig verstanden habe, soll ein teil (erhebung anamnestischer daten, zusammentragen schon vorhandener berichte...) bei der gs-lehrkraft liegen, den förderdiagnostischen teil soll die föschul-lehrkraft durchführen und die zusammenfassung (förderplan und die dafür notwendigen rahmenbedingungen)sollen sie beide gemeinsam verfassen.das ganze geht dann in die förderkommission (jetzt immer verpflichtend), die dann der landesschulbehörde den vorschlag unterbreitet, so.päd unterstützung anzuordnen oder eben nicht. es darf kein beschulungsort vorgeschlagen werden. die eltern entscheiden dann (wann "dann" ist ist m.w. noch absolut unklar ), wo sie ihr kind anmelden.dieses wahlrecht gilt allerdings nicht für festgestellten bedarf lernen, da dort eine einschulung nicht mehr möglich ist.

allen, die an dem ganzen ungeklärten wust beteiligt sind, wünsche ich ganz viel gelassenheit und kraft.


Was soll das eigentlich alles?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.03.2013 17:17:41

von: palim erstellt: 05.03.2013 19:15:21
Auf Diskussionen wird zudem gesagt, Schüler sollten am besten nicht überprüft werden, schon gar nicht vor der Schule, um eine Stigmatisierung zu vermeiden.

Das hat Programm. Die UN-Konvention hat nie festgeschrieben, dass Förderschüler/Sonderschüler in allgemeinbildenden Schulen gemeinsam unterrichtet werden müssen. Lest euch einfach mal den Text durch.

Worum geht es also in Wirklichkeit? Geld sparen? Kann sein. Allerdings wurden so viele A14 und A15 stellen geschaffen,
dass man schon fast davon ausgehen kann, die Lehrer, die da mitspielen, bekommen Schweigegeld.

Worum geht es wirklich? Warum will man Kinder mit Förderbedarf nicht mehr fördern und warum wird immer erzählt, ALLE profitieren davon?

Warum haben sich nicht mehr Eltern und Lehrer dagegen gewehrt?


Wo lebst du denn,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.03.2013 21:42:35

dass A14 und A15 Stellen geschaffen werden. In Brandenburg hat man NULL Chance mal irgendwo aufzusteigen oder man wirst SL, aber an GS hast Du auch nur die A13.


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