- auch wenn ich die Diskussion zum Nähkästchen nicht abwürgen will: Am besten alles einreichen, was im weitesten Sinne mit deinem Dienst zu tun hat und schön aufgelistet (mag meine derzeitige FA-Dame bevorzugt ): "Versuch macht kluch". Im Ernstfall wirst du gebeten, die Bedeutung der Rechnung als dienstlich von Belang zu erklären.
Auf jeden Fall: Den Bescheid des Finanzamtes bis zu Ende lesen. Manchmal kann man dort auch erfahren, was man noch vorlegen muss, um weitere Rückzahlungen zu erhalten.
LG und viel Glück!