@ klexel,
nein. du schreibst andauernd dinge, die so nicht haltbar sind. irgendwie reden wir andauernd aneinander vorbei oder du willst mich nicht verstehen. man hat den eindruck, du versuchst die rechtslage deiner persönlichen praxis anzupassen.
es gibt eigentlich nichts mehr zu diskutieren. die rechtslage ist eindeutig. was jeder daraus macht, ist seine sache, da rede ich ihm oder ihr nicht rein. aber hier öffentlich für andere, die vielleicht rat suchen oder eben die rechtslage wissen wollen, falsches zu behaupten, finde ich nicht in ordnung.
die schulgesetze sagen (mein gott, wie oft denn noch???), dass im normalfall bei tagesausflügen ohne übernachgung eine begleitperson genügt. das bedeutet nicht, dass es nur eine begleitperson sein darf. das hat doch niemand behauptet! wieso wetterst du ständig gegen etwas, was keiner gesagt hat??? geh weiterhin zu zweit! das ist gut. ich würde es dir selbst empfehlen. wenn möglich (!) sollte man immer zu zweit gehen.
und in bestimmten fällen (siehe schulegesetze, erlasse etc.) musst du es sogar - auch bei tagesausflügen ohne übernachtung. das ist alles. daran gibt es nichts herumzudeuteln.