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Forum: "Einheitsschule"
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| Quatsch mit Sauce | | von: missmarpel93
erstellt: 22.05.2010 08:21:15 |
Einheitsschule bedeutet nicht alle Jahrgänge in einem Haus.
Leider ist man bei den IGSen in neuerer Zeit davon abgewichen Abteilungshäuser zu schaffen, die sich rund um Gemeinschaftsräume scharen. Eine Einheitsschule brauchte (siehe Ausland) eine Art Campus, auf dem die unterschiedlichen Schulen einschließlich "Kindergarten" zusammen geführt werden.
Das Konzept der Einheitsschule wird derzeit von Politik und Verwaltung doch schon gefahren. Immer mehr Grund- und Hauptschulen werden zusammengelegt. In den ländlichen bereichen sind das dann die XYZ-Grundschule mit den beiden Schulstandorten A und B. Der rektor sitzt dann in A und der Kon in B, die Konferenzen finden abwechselnd in A und B statt. Hier hat Politik "Muffe" zu sagen, wir geben einen Schulstandort auf. Da beide Schulteile z6u klein sind für städtisches Personal - Hausmeister und Sekretärin - werden sie zentral versorgt. Das Personal fährt dann länger als es an der Schule ist.
Bei den Hauptschulen das gleiche. in den Städten verschwinden einzelne und auf dem Land werden sie um einen Realschulzweig erweitert (NRW Verbundschule). Auf dem wege wird die Profilklasse vom Typ B ( Abschluss FOR) gleich mit abgeschafft. Gleichzeitig ziehen diese Verbundschulen den realschulen der Nachbargemeinden potentielle Schüler ab, wodurch diese im bestand gefährdet sind.
Die einzigen, die eine Erfolgsgeschichte mit ständig steigenden Schülerzahlen vermelden können, sind die Gymnasien. Sie platzen trotz G8 aus allen Nähten und schreien nach Geld, das letztendlich den anderen Schulformen entzogen wird.
Es gehen in NRW mittlerweile 42% eines GS-Jahrganges an ein Gymnasium, die städtischen und Landesmittel für die Gymnasien betragen aber weit über 50% der Finanzzuwendungen.
Wenn Einheitsschule, dann über den Haushaltsansatz. Schule bekommt je Schüler egal welchen Alters einen festen Betrag x. Im Zuge der mischkalkulation wird Schule dann für alle Altersabschnitte und alle Schulabschlüsse ein Angebot vorhalten müssen. |
| Einheitsschule II | | von: missmarpel93
erstellt: 22.05.2010 09:00:12 geändert: 22.05.2010 20:34:05 |
Wenn scho, denn schon.
Verbindliche Kindergartenpflicht ab dem dritten Lebensjahr. 2 bis 3 Kigas sind einer Grundschule zugeordnet. In der Schuleingangsphase der Primarstufe (PI) wir nach 2 oder 3 Jahren der Übergang in die vierte Klasse erreicht. Ab 4 bginnt in der zweiten Stufe der Primarstufe (PII)der Englischunterricht, die Erprobungsstufe 5 bis 6 wird der Primarstufe zugeordnet. Nach 6 erfolgt der Übertritt in die SekI. Der Fächerkanon wird erweitert, es kommt ein Wahlpfichtfach hinzu. Ab der 8 erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung. Ab der achten können bei größeren Schulen Profilklassen gebildet werden, die auf unterschiedliche Abschlüsse vorbereiten. Die SekI endet nach der 10. Für "Hauptschüler" wird in der 10 der Unterricht entsprechend des Berufgrundschuljahres angeboten.
Alle anderen haben den gleichen Pflichtkanon, unterscheiden sich aber hinsichtlich der zugewählten Fächer und des Anforderungniveaus von einander. So gibt es eine Differenzierung bei den Abschlüssen. Nach der 10 erfolgt der Übertritt in die Lehre, die Fachoberschule oder die gymnasiale Oberstufe.
Keine Angst, die Schulen sind keine Mega-Einheiten. Die 1. bis 3. Klasse ist in einem Gebäude, die 4. bis 6. ebenfalls. Erst die Jahrgänge 7 bis 10 werden in vier- bis sechszügigen Systemen unterrichtet. Das sind dann 140 bis 150 je Jahrgang, ergibt ca. 600 SuS im SekII-Bereich. Das sind dann die gleiche Anzahl SuS in der Gruppe 4. bis 6. Schuljahr, die aber auf zwei Schulstandorte verteilt sind. Der Bereich davor (1 bis 3) kann aus 4 Standorten a 150 SuS kommen. Für die Kigas ergeben sich dann Größen von ca. 60 bis 70 Kindern, die wohnortnah sind, wie der Eingangsbereich der Primarstufe. Danach wird gefahren. |
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