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Forum: "Total faule Schüler, die ..."
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| erfahrungen zum thema | | von: sopaed
erstellt: 20.07.2010 20:24:44 |
elternarbeit und zusammenarbeit mit anderen helfersystemen:
wenn eltern nicht zur schule kommen, obwohl sie schon
VORGELADEN (sic!) wurden - dann gehe ich zu den eltern. ich
lade aber nie vor! und wenn ich mich den eltern als besorgter
lehrer nähere, ohne mit vorwürfen um mich zu schmeißen,
kommen eltern zu 95% zu gesprächen. ich vermittle ihnen, dass
ich sie wertschätze, dass ich auf ihre hilfe angewiesen bin, dass
es mir absolut nicht darum geht sie oder ihr kind "fertig zu
machen".
wenn ich kontakt zum jugendamt aufnehme, weiss ich
-mit wem ich konkret reden werde, d.h. ich kenne den
zuständigen menschen schon persönlich
-was ich ihm genau schildern werde, d.h. ich habe einen
detaillierten und umfassenden bericht in der tasche
-habe ich eine vorstellung im kopf, was schule (ich und andere
beteiligte) ZUSAMMEN mit dem JA leisten können
-weiss ich um die arbeitsweise des JA und deren
systemimmanenten schwierigkeiten.
mfg
sopaed |
| Warum? | | von: missmarpel93
erstellt: 21.07.2010 08:24:18 |
Warum bitte soll sich ein Arzt an einem Rettungsassistenten ein Beispiel nehmen bei der Behandlung von Patienten?
Informier dich bitte über die Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten von Sozialpädagogen an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen.
Was Elterngespräche angeht habe ich eine ganz klare Meinung:
Ich bin Angestellter einer Landesbehörde. Wenn es etwas mit Eltern zu klären gibt, dann haben die mich während meiner Arbeitszeit in den Diensträumen aufzusuchen. Wollen die eltern etwas von mir, dann sollen sie um einen Termin nachsuchen. Wenn ich etwas von den eltern will, dann werden die schriftlich über den Termin unter nennung eines Alternativtermines eingeladen. Fehlen die Eltern ohne sich abzumelden oder eine Terminverschiebung zu erreichen, dann entscheide ich mit der Schulleitung nach bestem Ermessen, dokumentiere den Vorgang und lege ihn zur Stammakte.
Eltern, die zu den Schüler-/Elternsprechtagen nicht erscheinen kriegen keine gesonderten Termine außerhalb der Kernarbeitszeit zwischen 8:00 und 15:30 Uhr. Termine zu Teilkonferenzen werden abhängig gemacht vom Vertreter der Elternschaft, den Schülervertreter kann man notfalls auch von Unterrichtsverpflichtungen freistellen, die Kollegen müssen ohnehin kommen. Wenn die Eltern nicht können und es nicht schaffen, den termin abzusagen bzw. um Verschiebung zu bitten, dann wird nach dem Schulgesetz verfahren. D.h., es wird ohne den Schüler und die Eltern beraten.
Wem das nicht passt, der ist gut beraten die Schule zu wechseln. Sollte mich mein Dienstherr zu Hausbesuchen verpflichten, werde ich den Beruf wechseln. Immer gut, wenn man mehrere Optionen hat. |
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