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Forum: ""Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiter"
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| GG vs Bildungshoheit der Länder | | von: bakunix
erstellt: 12.09.2012 18:18:25 geändert: 12.09.2012 18:22:28 |
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Widerspruch gibt zwischen den gesetzgeberischen Texten der Länder und dem Grundgesetz. Alle Gesetze haben mit dem GG konform zu gehen. Für begründete Zweifel gibt es das Bundesverfassungsgericht. Hier liegt die Macht der Gesetzesinterpetation. Ich bin ziemlich sicher, die Gesetzeslage der Länder hätte nicht so lange Bestand haben können, spiegelten sie nicht den Geist des GG wider.
In der Bundesrepublik, so ist meine Beobachtung, wurden die Rechte der Eltern gegenüber der Schule zunehmend gestärkt. Ich erinnere an das Recht, an Konferenzen teilzunehmen, das Recht, den Unterricht zu besuchen, die Pflicht der Lehrer für Notengebungstransparenz zu sorgen, etc.
In Frankreich, einem zentralistischen Staat, sieht das völlig anders aus. Den Eltern ist das Betreten der Grundschule nicht gestattet. An jeder Schule gibt es eine reale Linie, die nicht übertreten werden darf. Die Schulen sind eingezäunt. Das Kind kommt morgens rein und abends raus. Das Sagen haben die Lehrerinnen und Lehrer. Dort scheint Erziehung durch die Lehrer gewollt zu sein. Wir in Dt. müssen uns stellen und uns in die Karten schauen lassen. Wir sollten deshalb schon verstärkt auf der Verantwortlichkeit der Eltern beharren und uns nicht jeden Schuh anziehen. |
| Ich arbeite | | von: angel19
erstellt: 12.09.2012 18:46:38 geändert: 12.09.2012 18:47:37 |
an einer Grundschule. Gerade (aber nicht nur) in den ersten Schuljahren ist es, ob wir wollen, oder nicht, unsere Pflicht (!, nicht unser Recht), Kinder zu erziehen:
- ihnen den Unterschied zwischen ihren Bedürfnissen und den Rechten der Mitmenschen klarzumachen
- sie anzuleiten, Schwächeren gegenüber nicht hämisch, sondern helfend aufzutreten
- ihnen im täglichen Miteinander zu zeigen, nach welchen Regeln menschliches Zusammenleben friedlich und freundlich ablaufen kann
- Möglichkeiten darzustellen und einzuüben, wie Konflikte entweder vermieden oder konstruktiv gelöst werden können
- und und und...
Ich rede hier gar nicht vom Schleifenbinden, im täglichen Miteinander deutlich zu sprechen oder beim Einkaufen den Umgang mit Zahlen und (Geld-)Werten zu erlernen. All dies, auch das oben Erwähnte, ist sicher und zuvörderst Pflicht und Recht der Eltern.
Wenn dies aber nun nicht geleistet wird, soll ich mich nun auf meine Bildungsauftrag zurückziehen und die betreffenden Kinder nicht erziehen??
Oder kann die Diskussion in diesem Forum nicht auf Grundschul-Ebene ablaufen? Ich sehe mich sehr wohl als Erzieherin und erst in zweiter Linie als Bildungsvermittlerin. Ohne die obengenannten Verhaltensweisen könnte ich gar nicht bilden, da sie das Fundament für Bildung darstellen.
angel |
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