Die anwaltliche Begleitung ist ein Verstoß gegen die guten Sitten und den pädagogischen Eros einiger KuK und vollkommen unangemessen, da es dem Wohle des Kindes schadet und am eigenen Nimbus nagt.
Die Frage ist doch: Lassen sich Lehrerinnen und Lehrer zu vorauseilendem Gehorsam durch die Eltern erziehen, weil sie der Auffassung sind, auf keinen Fall in eine juristische Auseinandersetzung verwickelt werden zu wollen? Und dieser vorauseilende Gehorsam schlägt sich in zu guter Bewertung nieder. Denn: Wer gute Noten macht, hat mit Eltern keine Probleme. Die vorgesetzte Behörde ist über ein solches Gebaren auch nicht unglücklich, weil diese Auseinandersetzungen doch nervend sind. Und diejenigen, die darüber agieren, nämlich die Politiker, wollen doch wiedergewählt werden. Da wird eher ein Absinken des Schulniveaus in Kauf genommen, als dass man bereit wäre, Leistungsmaßstäbe zu setzen. Wenn die Eltern zufrieden sind, sind es auch die Landespolitiker.