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Forum: "maßnahmen"
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| Oasen am Ende der Wüste, | | von: mahakal
erstellt: 11.04.2005 18:21:33 |
wie langweilig, gleich alles auf einmal. Als was stellst Du dich nun zur Verfügung? Kamel oder Leuchtturm? Danke, wußte doch tatsächlich nicht mehr ,dass die Quelle bei Exaupery? (kann kein Französich) sprudelte. Ob das mit den Liebesbriefen denn so das richtige Mittel ist. Kann mich erinnern, das mit den Jungs und Mädchen wechselte schnell. Wie oft, kfmaas, rätst Du mir, sollte ich schreiben lassen, nur gut, dass du mir nicht zur Ferromonbestimmung im Chemieunterricht rätst, da bin ich aber froh |
| P.S. | | von: mahakal
erstellt: 11.04.2005 18:59:49 |
mein Deutschlehrer hätte gesagt jetzt kommt ihr aber vom Thema ab (hätte er das??) |
| das thema war | | von: rolf_robischon
erstellt: 11.04.2005 19:07:36 |
MASSNAHMEN
zur herstellung von zucht und ordnung in öffentlichen bildungsanstalten.
also, dieser katalog wurde beschlossen, damit die kamele gesittet durch die wüste kommen und sich nicht von jeder kleinen oase ablenken lassen:
Zu Beginn der Stunde knien die Zöglinge nieder.
Dabei sind alle für die Unterweisung vorgeschriebenen Materialien auf dem Tisch.
Die Missachtung wird als Fehlverhalten bewertet.
Vor und nach der Unterweisung wird auf peinliche Sauberkeit in den Räumen geachtet.
Bei Missachtung wird die Klasse nach der 6. Stunde die von ihr besudelten Räume reinigen.
Bei Unterrichtsstörungen wie Sprechen, Lachen, Bewegen werden unverzüglich Extraaufgaben vergeben, die es den Zöglingen ermöglichen, den verpassten Stoff zu Hause auswendig zu lernen.
Schüler, die trotz aller Maßnahmen weiter stören, werden eingesperrt oder der Anstalt verwiesen.
Beleidigungen, Beschimpfungen und Widerworte sind unerwünscht.
Bei Missachtung werden alle Beteiligten kurz und bündig zurecht gewiesen.
Um den Schülern das erwünschte Arbeitsverhalten zu verdeutlichen und den Leistungswillen zu stärken, werden in allen Fächern ständig unangekündigte Leistungskontrollen durchgeführt.
Alle Verstöße werden protokolliert, damit schnellstmöglich angemessene Maßnahmen eingeleitet werden können.
Das Protokoll ist von den Schülern regelmäßig abzuschreiben.
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| Heißer Brei | | von: cyrano
erstellt: 11.04.2005 19:55:54 geändert: 11.04.2005 20:00:38 |
Liebe Foranten,
wir sollten nicht vergessen, daß die anfängliche Entrüstung über den Maßnahmenkatalog auch eine rechtliche Komponente hat. Wer mit schwierigen Klassen umgeht, muß wissen, daß er mit seinen erzieherischen Maßnahmen sehr schnell auf Glatteis geraten kann. Oder über die Stränge schlägt, wie in dem letzten Beitrag von R. R. so trefflich persifliert. Das Übermaß an pädagogischer Einwirkung ist offensichtlich und dürfte die Eltern auf die Barrikaden rufen (ist bereits geschehen). Ich biete mal meine unmaßgebliche Einschätzung der Rechtslage an.
Zunächst nochmal als Zitat der Katalog der Maßnahmen in numerierter Reihenfolge:
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1 · Zu Beginn der Stunde stehen die Schüler auf.
2 · Dabei sind alle und nur die für den Unterricht benötigten Materialien auf dem Tisch. Die Missachtung geht als Arbeitsverhaltensnote mit in die mündliche Bewertung ein.
3 · Vor und nach dem Unterricht wird auf Sauberkeit in den Räumen geachtet. Bei Missachtung wird die Klasse nach der 6. Stunde die von ihr benutzten Unterrichtsräume reinigen.
4 · Bei Unterrichtsstörungen werden unverzüglich Extraaufgaben vergeben, die es den Schülern ermöglichen, den verpassten Stoff zu Hause nachzuarbeiten.
5 · Schüler, die trotz aller Maßnahmen weiter stören, werden isoliert.
6 · Beleidigungen und Beschimpfungen werden nicht geduldet und sind unerwünscht. Bei Missachtung werden Sender und Empfänger (eventuelle Provokateure) kurz und bündig ermahnt.
7· Um den Schülern das erwünschte Arbeitsverhalten zu verdeutlichen und die Leistungsbereitschaft zu stärken, werden in allen Fächern unangekündigte Leistungskontrollen durchgeführt.
8 · Alle Verstöße werden protokolliert, damit schneller als bisher angemessene Maßnahmen eingeleitet werden können. Das Protokoll wird den Schülern regelmäßig zugänglich gemacht.
(Ende des Zitats aus dem ursprünglichen Forumsbeitrag von R. Robischon. Numerierung von mir)
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Nach herrschendem Schulrecht sind Schüler nicht zu begreifen als Objekte der Schule. Obwohl sie angehalten sind, gewisse Spielregeln einzuhalten, haben sie ein Recht auf Privatsphäre und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. In diesem Zusammenhang gilt es, festzustellen, ob die Schule im einzelnen die geeigneten Maßnahmen trifft, um Unterricht zu garantieren, oder ob sie nicht ggf. über die erforderlichen Mittel hinaus ein Übermaß an pädagogischer Einwirkung zeigt.
Im Einzelnen:
Punkt 1: Die Frage ist, ob man Schüler zu einer solchen Respektbezeugung anhalten kann, vor allem aber, ob man sie dazu zwingen kann. Was geschieht, wenn ein Schüler den Kotau verweigert und sitzenbleibt bei Eintreffen des Lehrers? Spätestens wenn im Gefolge einer solchen Verweigerung erzieherische Maßnahmen verhängt werden, dürfte es sich um eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte handeln. Der Lehrer hätte seine Amtsbefugnisse überschritten bzw. mißbraucht, das scheint sicher. Auch ein Hinweis auf ein rituelles Versammeln der Schüler, als pädagogische Maßnahme, etwa um den Stundenbeginn zu markieren, dürfte nicht greifen.
Punkt 2: Fraglich ist zweierlei: Ob die Mißachtung dieser Ordnungsregel (alle Materialien auf dem Tisch) zu einer Modifikation der Arbeitsverhaltensnote führen darf, und zweitens, ob diese Note in die mündliche Bewertung einfließen darf. Denn per definitionem hat das mit einer mündlichen Äußerung des Schülers nichts zu tun. Für mich ein Fall von Amtsanmaßung wg. der willkürlichen Auslegung des Begriffes mündliche Note.
Ich will jedoch nicht ausschließen, daß in zunehmend reaktionär geprägten Schulsystemen (bzw. Bundesländern) solche Maßnahmen ausdrücklich definiert sind.
Daß der Schüler keine persönlichen bzw. privaten Objekte (z. B. Maskottchen) auf der Schulbank haben darf, scheint mir ein Eingriff in die Privatsphäre zu sein. Es verstößt darüber hinaus gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Selbst Knastbrüder dürfen Bilder aufhängen.
Punkt 3: Leider sind solche Maßnahmen vorgesehen. Ob man allerdings die Klasse kollektiv dazu heranziehen kann, wage ich zu bezweifeln. Denn das wäre eine Kollektivstrafe.
Punkt 4: Leider sind Extraaufgaben erlaubt, so zynisch die verwendete Formulierung auch anmutet: ( ... den Schülern ermöglichen, den verpassten Unterrichtsstoff ... nachzuarbeiten). Unlogisch ist, daß ein Schüler diesen Stoff zu Hause nacharbeiten kann. Könnte er es, wäre der Unterricht überflüssig.
Punkt 5: Isolation ist leider auch erlaubt (vorübergehender Ausschluß vom Unterricht). Ihre Begrenzung findet diese Maßnahme in der Aufsichtspflicht des Lehrers, dies vor allem bei Schülern der unteren Jahrgangsstufen. Alles Auslegungssache, aber vermutlich nicht streitwürdig.
Punkt 7: Sog. unangekündigte Leistungskontrollen sind in einigen Bundesländern erlaubt. In NRW muß eine Leistungskontrolle (manchmal auch Test genannt) meines Wissens ordnungsgemäß und rechtzeitig angekündigt werden.
Punkt 8: Nicht ganz klar ist, wie und was und wo protokolliert wird. Protokollmedium ist routinemäßig das Klassenbuch (für Rüge und Tadel, beides Erziehungsmaßnahmen).
Was darüber hinausgeht, hat den Geruch von verdeckter Ermittlung, jedenfalls solange die Eltern nicht informiert werden.
Daß das Protokoll den Schülern regelmäßig zugänglich gemacht wird, reicht nicht hin. Laut Schulrechtskunde (Hermann Avenarius, Neuwied, 2000, S. 444) ist aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht der Eltern auf Unterrichtung über Vorgänge in der Schule abzuleiten, deren Verschweigen die Ausübung des individuellen elterlichen Erziehungsrechts beeinträchtigen könnte. Dies muß m. E. für jeden einzelnen Protokollvorgang gelten, also nicht nur in periodischen Abständen (regelmäßig).
Wie ich es einschätze, hätte der betreffende Lehrer alle Hände voll zu tun, um der Protokollflut und seiner Informationspflicht Genüge zu tun.
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Gruß
jp |
| Vielleicht so??? | | von: kfmaas
erstellt: 11.04.2005 21:17:05 geändert: 11.04.2005 21:21:04 |
1 · Zu Beginn der Stunde lümmeln sich alle möglichst an ihren Tischen im Klassenzimmer.
2 · Dabei können sie alle Gegenstände - vom Pausenbrot über die Cola bis zu ihren Maskottchen (weniger die Munition zum Schleudern von Papierkügelchen) und nicht nur die für den Unterricht benötigten Materialien auf dem Tisch deponieren. Je mehr Kreativität in der Auswahl der Materialien, desto mehr geht als Arbeitsverhaltensqualität mit in die Unterrichtsgestaltung ein.
3 · Vor und nach dem Unterricht wird darauf geachtet, dass noch genügend Tische und Stühle für den Unterricht am nächsten Tag vorhanden sind. Bei Schwund muss der Lernbegleiter nach der 6. Stunde die fehlenden Gegenstände durch den Hausmeister ersetzen lassen. Außerdem ist darauf zu achten, dass wenigstens ein Zugang zur Klasse soweit von Müll befreit bleibt, dass die Reinigungskräfte ihre Müllvernichtungsgeräte in die Klasse bringen können.
4 · Unterrichtsstörungen haben Vorrang und sind unverzüglich anzusprechen. Extraaufgaben ermöglichen es den Jugendlichen, den Stoff zu Hause zu lernen.
5 · Jugendliche, die sich trotz aller Maßnahmen nicht an Störungen beteiligen, werden dem Schulpsychologen vorgeführt.
6 · Beleidigungen und Beschimpfungen werden frei geäußert, damit jeder Gefühlsstau und damit jede Aggression sofort und unverzüglich abgebaut werden können. Sie sind also nicht unerwünscht.
7· Um das Arbeitsverhalten der Jugendlichen nicht künstlich zu verändern und um die Leistungsbereitschaft natürlich wachsen zu lassen, werden in allen Fächern Leistungskontrollen nach mehrmaligen Probedurchläufen durchgeführt.
8 · Alle Verbesserungen werden sofort protokolliert, damit schneller als bisher angemessene Belohnungen ausgesprochen werden können. Das Protokoll wird den Schülern, den Eltern, den Kollegen und der örtlichen Zeitung regelmäßig zugänglich gemacht. Lernbegleiter sind von dem Belohnungssystem allerdings ausgeschlossen. (Ihr Gehalt ist ja Belohnung genug)
Wir gehen davon aus, dass unsere Lernbegleiter diesen Maßnahmenkatalog befolgen. Bei Zuwiderhandlungen werden wir zeigen, dass wir auch anders können.
Die Jugendlichen der Klasse 8cG
fdR. kfmaas |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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