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Forum: "inklusion"
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| Wehren | | von: poodledoodle
erstellt: 09.03.2013 11:51:56 geändert: 09.03.2013 11:55:24 |
Wie sollen sich denn die Eltern der Förderschüler wehren?
Vereinfacht gesprochen, bekommen sie einen Brief, darin steht: Möchten Sie, dass Ihr Kind zur Sonderschule geht oder möchten Sie lieber, dass Ihr Kind zur Regelschule geht und dort gefördert wird?
Ist doch klar, was die meisten Eltern dann antworten.
Das Problem ist, die Eltern können gar nicht wissen, was die Institution Schule intern vor(ent)hält. Sie vertrauen den "Fachleuten".
Wehren von Lehrern: Schwierig, die meisten klagen im Verborgenen. Hinzu kommt sicherlich auch Angst, gegen die Diensttreue zu verstoßen. Und die Angst, "asozial" zu sein, Kinder ausgrenzen zu wollen.
Trotzdem fängt das Wehren im Kleinen an. Es gibt Möglichkeiten, man kann sich auf Diskussionsabenden, auf Konferenzen zu Wort melden. Man kann Leserbriefe verfassen (auch wenn die Veröffentlichung Glückssache ist, jedes Forum wird subjektiv einseitig moderiert).
Man kann die Eltern selber aufklären und wenn man als Lehrer selber Elternteil ist, kann man im Elternbeirat mitarbeiten. Man kann die Eltern ermutigen, der Schule auf die Finger zu schauen (darf man das eigentlich als Lehrer?)
Ich finde die Antwort auf "Wege entstehen beim Gehen" gut.
Ich gehe gerne neue Wege, aber ich gehe nicht in ein unwegsames Gelände, wenn ich die Ausrüstung nicht habe. Und mit Schutzbefohlenen schon gar nicht.
Wie kann man sich noch FÜR etwas wehren?
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| AOSF-Anträge (verschachtelte Wenn-Dann-Situation) | | von: simple5
erstellt: 18.03.2013 19:55:37 |
Wenn ich richtig unterrichtet bin, erfolgt eine sonderpädagogische Unterstützung ja nur nach anerkanntem Förderbedarf.
Wenn es aber weniger anerkannte Fälle gibt, gibt es auch weniger Notwendigkeit der Unterstützung. (Wir bekommen jetzt alle unsere AOSF-Anträge, die letztes Jahr noch so durhgegangen sind, zurück z.T. mit Haar sträubenden Begründungen...)
Wenn es aber nur noch wenig Hauptschulen gibt, wer ist dann bei einer - naturgemäß - steigenden Anzahl von anerkannten AOSF-Fällen Ansprech- bzw. Anlaufpartner für GU etc?
Wenn es an einer Schule schon 5 zu fördernde Schüler in der Inklusionsklasse gibt, was dann? (Na, Einzelförderung in anderen Klassen! Muss sich die Förderkraft eben doppelt schlagen - oder wir ziehen diese Stunden einfach der Inklusionsklasse wieder ab!)
Wenn dann auch noch die Förderschulkraft langfristig erkrankt und die Hilfe ausfällt? (Wohlgemerkt, ich habe nicht den Konjunktiv benutzt!)
Wenn gar nicht erfüllt werden kann, was den Eltern und Kindern versprochen wurde, läuft dann alles über 1 Lehrkraft und Binnendifferenzierung?
Wenn dann die Eltern auf ihren Rechtsanspruch pochen, was dann?
Hier noch der Link zu dem Gesetzes-Entwurf NRW, der seit heute im Netz steht:
http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/sites/default/files/Gesetzentwurf_inklusive_Bildung_NRW.pdf#page=33&zoom=121,0,702 |
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