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Forum: "Erstkommunion - Gottesdienst besuchen?!?!?!"
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| Zu beiden Diskussionen: | | von: elefant1
erstellt: 22.04.2007 12:19:27 geändert: 22.04.2007 12:20:50 |
Ich habe jetzt alle Beiträge aufmerksam durchgelesen:
Hier meine Meinung
zum Thema Gottesdienstbesuch:
das sollte im Ermessen der Lehrkraft liegen:
Ich kenne Lehrerinnen, die gerne dabei sind - warum nicht? Andererseits sollte das keinesfalls zum Zwang ausarten. (vor allem bei Andersgläubigen)oder zu einer Art Stigmatisierung oder Konkurrenzkampf führen. Das müssten Schulleitungen zu verhindern wissen.
zum Montagsgottesdienst.
Bei uns ist der auch üblich. Klassenleiter können wohl nicht daran teilnehmen, da sie nicht nur Katholiken unterrichten. Wir regeln das so, dass nach dem Gottesdienst auf Wunsch der Mütter eine Klassenfeier mit a l l e n möglich ist.
zur unbezahlten Mehrarbeit:
Engagement ist nicht gleichzusetzen mit der Bereitschaft unbezahlte Mehrarbeit (wie Vertretungen oder gar AGs) zu übernehmen. Als ich noch Personalrätin war, gab es da immer wieder Diskussionen. Es sollte auch bei dienstlichen Beurteilungen keine Rolle spielen dürfen.
Lehrer-Engagement macht sich an ganz anderen Dingen fest. Da wurden ja schon viele Beispiele genannt.
Väter und Mütter, die sich mehr AGs und ein besseres Schulleben wünschen sollten ihre Energie mehr darauf verwenden, eine bessere Bildungspolitik einzufordern, als über fehlendes Engagement der Lehrkräfte zu verweisen, wenn diese zusätzlich zu 29 Stunden Unterricht keine AG übernehmen wollen.
Es wundert mich, dass Schulleitungen, Ags, die nicht im Stundenmaß liegen, überhaupt zulassen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht für ihre Lehrkräfte (auch Gesundheitsförderung und Burnout-Vorbeugung) scheint mir das fragwürdig.
elefant1
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| @elefant1 | | von: wishfulthinking
erstellt: 22.04.2007 16:15:55 geändert: 22.04.2007 19:15:17 |
Du schreibst:
"Es wundert mich, dass Schulleitungen, Ags, die nicht im Stundenmaß liegen, überhaupt zulassen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht für ihre Lehrkräfte (auch Gesundheitsförderung und Burnout-Vorbeugung) scheint mir das fragwürdig"
Dann müsste Schulleitung oder übergeordnete Behörde auch verhindern, dass Kollegen nebenher Volkshochschul-Kurse geben, Sportgruppen im Verein trainieren, (bislang genehmigungspflichtige Aktivitäten), Firmgruppen leiten, Lehrgänge besuchen, Krafttraining machen, 90 km vom Wohnort zur Schule pendeln oder sich neben der Ehefrau noch zwei Freundinnen zulegen (was sie natürlich nicht verhindern können).
Es ist doch wohl nicht so, dass der deutsche Lehrer nicht mehr als genau DIE Energie hat, die ihm die Schule abverlangt.
Und wo er die Restenergie hineinsteckt, ob in den Harem, das Rennrad oder unter anderem in eine Arbeitsgemeinschaft an seiner Schule, das muss doch wohl ihm überlassen bleiben,
meint
wishy |
| @wishful | | von: rhauda
erstellt: 22.04.2007 16:38:59 geändert: 22.04.2007 17:11:11 |
Ungültiges Argument, um nicht zu sagen: an den Haaren herbeigezogen.
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erstreckt sich auf den unmittelbaren Bereich der Schule. (Was nicht heißen soll, dass man im kollegialen Rahmen bei Problemanalyse nicht auch das private Umfeld in ein Gespräch einfließen lassen sollte, sofern die Lehrkraft es wünscht bzw. zuläßt)
Ich habe nichts gegen eine Diskussion, die mit harten sachlichen Bandagen geführt wird, aber:
Bitte etwas mehr Sorgfalt in der Argumentation, wir sind hier ja schließlich nicht in der Oliver-Geißen-Show!
Nachtrag:
Ich finde elefants Einwurf durchaus bedenkenswert.
Abgesehen von den bereits erwähnten gewerkschaftlichen/politischen Gründen, die gegen zusätzliche, regelmäßige, unvergütete AGs sprechen, ist auch das Burn-Out Argument nicht von der Hand zu weisen.
Untersuchungen zufolge sind es hauptsächlich die besonders engagierten Lehrer, die an Burn-Out erkranken. Dass die betreffenden Lehrkräfte dieses Burn-Out lange nicht bemerken, ist krankheitsimmanent.
In meiner langjährigen Tätigkeit habe ich immer wieder erlebt, dass sich hinter den Extra-Aktivitäten versteckt wird, wenn dienstlich Not am Mann ist: "WIIIE? Ich mach schon dies und das und jenes und die AG freiwiliig! Jetzt soll ich auch noch in der Klasse vertreten?"
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| Gewollt (?) unsachliche oder | | von: elefant1
erstellt: 22.04.2007 18:10:00 |
unredliche Vermischung:
Dann müsste Schulleitung oder übergeordnete Behörde auch verhindern, dass Kollegen nebenher Volkshochschul-Kurse geben, Sportgruppen im Verein trainieren, Firmgruppen leiten, Lehrgänge besuchen, Krafttraining machen, 90 km vom Wohnort zur Schule pendeln oder sich neben der Ehefrau noch zwei Freundinnen zulegen.
Zu unterscheiden ist Dienst - und Freizeitvergnügen, Pflicht zur Fortbildung, sowie ehrenamtliches Engagement während der Freizeit;
Es möge jeder selbst entscheiden, wo die oben genannten Beispiele zuzuordnen sind.
Was das Pendeln anbelangt: Wenn es Dauerzustand ist, müsste der Dienstherr/Personalrat in der Tat einschreiten und wenn Nebentätigkeiten, das dienstliche Engagement beeinträchtigen ebenfalls. (vgl. rfalio)
Ich bin dafür, bei solchen Foren auf der Sachebene zu bleiben. Mir fielen auch eine Menge Argumente auf der Gefühlsebene ein, die ich einigen um die Ohren hauen könnte.
elefant1
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Beitrag (nur Mitglieder) |
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