Ich beobachte während meiner Pausenaufsicht (Förderschule) einen Neuntklässler, der einen Viertklässler verfolgt; der Kleine flüchtet ins Schulhaus, der Große hinterher, ich (etwas langsamer) hinterdrein. Ich kriege den Großen in einem Flur, der nur für die Kleinen bestimmt ist, zu fassen, und halte ihn, der sich loszureißen versucht, am Pullover fest. Beschimpfungen wie"Ich leck gleich deine Fotze", heftige Gegenwehr des Jungen. Später ist bei mir ein Daumen verstaucht, und es entwickelt sich ein pflaumengroßes Hämatom auf der Brust. Ich gehe mit ihm zum Schulleiter, wo der Junge eine lahme verbale Ermahnung bekommt, ich anschließend ins SL-Zinmmer gebeten werde und mir sagen lassen muss, dass ich den Angriff selbst provoziert habe, ihn nicht hätte anfassen sollen. Jeder Richter würde im Zweifelsfall mir die Schuld geben und nicht diesem gestörten, beschränkten Jungen, es sei ja auch noch gar nicht ausgemacht, ob er den Kleinen wirklich verprügelt haben würde oder es bloß eine leere Drohung gewesen sei ... Es folgen einige Beispiele von Gerichtsurteilen.
(Gestern kam der Junge zu mir und hat sich per Handschlag und mit Blickkontakt entschuldigt.)
Gestern gab es einen auch recht bemerkenswerten Vorfall, den erspare ich Euch jetzt.
Bablin