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Forum: "Schiebe Frust: Wieder mal das liebe Handy"
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| ! | | von: hugo11
erstellt: 01.12.2012 16:42:42 |
Nutzt nur nix, denn die maßgebliche Perspektive wird durch den SL vorgegeben. Bei meinen Lösungsvorschlägen wäre der SL außen vor gewesen.
@ sonpaed
Danke für das Lesen und Verstehen meiner Beiträge! |
| @ rfalio | | von: hugo11
erstellt: 02.12.2012 00:08:35 geändert: 02.12.2012 00:38:28 |
Und dann werden per Handy Bilder aus der Schule
veröffentlicht: ohne jede Genehmigung!
Wenn wir nichts tun, öffnen wir strafbaren Handlungen Tür und
Tor.
Denk einmal daran, Hugo! Dazu habe ich mich doch
geäußert: nicht alle Kids unter Generalverdacht stellen,
allerdings bei Grenzüberschreitung (Veröffentlichung
unerlaubter Bilder) mit aller Härte einschreiten, weil die
Kids genau wissen, dass sie das nicht dürfen und bewusst damit
Anderen schaden wollen. Aber nicht jeder Handy haltende
Schüler
hat damit Böses vor! |
| Konventionen | | von: missmarpel93
erstellt: 02.12.2012 07:59:20 |
Kleiner Rechtsexkurs.
Schulordnungen sind mehrheitlich von der Schulkonferenz beschlossene Regeln. Diese regeln können unter Einbeziehung genau dieses Gremiums verändert werden.
Der restriktive Umgang mit Handys an Schulen ist ja nicht vom Himmel gefallen. Vielmehr hat eine Vielzahl von Vorfällen und Beschwerden zu dieser Regelung geführt. Zum einen sind das zu jeder Zeit und an allen Orten "klingelnde" Handys. Wenn in einer Unterrichtsstunde nur 3 bis 4 Handys klingeln, kann man die Stunde eigentlich vergessen. Hinzu kommt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Schülerschaft, es nicht dabei belässt, das Handy stumm zu schalten oder den eingehenden Anruf zu unterdrücken. Viele nehmen das gespräch an und führen es während des Unterrichtes. Das SuS ihre Handys im Unterricht zum Versenden von SMSen nutzen ist kaum zu unterbinden, ist halt die neue Form von Briefchen schreiben.
Ob das geschilderte Verhalten störend ist oder nicht, lassen wir einmal außen vor. Von den meisten Erwachsenen wird es als respektlos angesehen, wenn ihr Gegenüber sie einfach aus dem gespräch ausblendet, um sich mit jemand anderes zu unterhalten.
Ton- und Bildmitschnitte und die unerlaubte Verbreitung der Mitschnitte sind Straftaten. Sie fallen in den Bereich der Anzeigedelikte. Das heißt, derjenige dessen Rechte beeinträchtigt wurden, muss den Rechtsverstoss anzeigen, verfolgen und strafrechtlich ahnden lassen. Daneben kann er zivilrechtliche Forderungen geltend machen.
An Schulen haben wir eigentlich nur zwei Möglichkeiten; wir bleiben bei dem restriktiven Verbot der Handynutzung oder wir schaffen die entsprechenden bestimmungen in den Schulordnungen ab, da wir als Lehrer ja schon über das Grundgesetz geschützt sind.
Die Folgen für die Schüler wären allerdings katastrophal. Lediglich unter 14-jährige SuS werden in Folge dessen vermutlich zukünftig diese Mitschnitte veröffentlichen. Ein Klientel, das Gott sei Dank in der SekI so gut wie nicht vorhanden ist
Jede Schulordnung ist eine generelle Abwägung, die dem Schutz von Rechten aller an Schule Beteiligten dient. Auf der einen Seite werden Rechte genommen und Pflichten auferlegt, auf der anderen Seite sollen diese Einschränkungen aber das zusammenleben vieler an einem Ort ermöglichen.
Was die Handynutzung im Unterricht und in der Schule angeht, muss man sich nichts vormachen, die wenigsten wollen eine Straftat (etwas Böses) begehen, die meisten wollen nur ihren Emaileingang, ihre Tweeds, SMS-Eingang, ihre FC-Einträge checken oder Musik (MP3-Player) "in-ear" hören. Dank Kapuzenpulli, Tunnelschal, Haartracht etc. alles kein Problem; wird auch von 15% bis 20% der Schülerschaft regelmäßig im Unterricht gemacht. Meist leider so laut, dass die direkten Sitznachbarn sich gestört fühlen und sich beschweren.
Nur warum soll ich jetzt an dieser Stelle die Schulordnung als unumstößlich ansehen und durchsetzen müssen?
Einigen Foristen scheint nicht ganz klar, warum Schulordnungen bzw. das Handyverbot ausnahmslos existieren. Wenn es keine generellen Regelungen gibt, dann muss alles und jedes im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände geklärt werden. Wir sind aber Schulen und keine Organe der Rechtsprechung. |
| ich konnte | | von: sonpaed
erstellt: 02.12.2012 10:00:28 |
bislang in keinem beitrag lesen, dass jemand das "handy-gebot" von der tafel
wischen möchte.
hier geht es mMn vielmehr darum, dass anhand der durchsetzung die
erziehungskompetenz hinterfragt wird. für mich ist erziehung mehr als
"wenn-dann". es ist situativ und individuell (auf das gegenüber bezogen)
immer unterschiedlich zu reagieren. so kann das handy-gebot bei dem einen
kind / jugendlichen knallhart konfrontativ durchgesetztwerden müssen;beim
anderen humorvoll; oder zeitlich versetzt; oder .........
im geschilderten fall würde ich nicht hinterherrennen, sondern spätestens am
nächsten tag persönlich (ohne hilfe von KL oder SL) mit dem schüler den
vorfall klären. bis dahin hätte ich mich beruhigt, mir eine klare strategie
überlegt, mir bewusst gemacht, dass das handy nur medium für einen
autoritätskonflikt darstellt, mir überlegt, welche geste ich vom schüler
erwarte, was ihm an repertoire mitgegeben ist, wo die/meine grenze wäre,
dass ich doch noch hilfe von kollegInnen holen muss etc.
in 99,9% der fälle halte ich am ende eines solchen gespräches lächelnd ein
handy in der linken hand und blicke mit der rechten händeschüttelnd in
"erleichterte" augen...
so kann erziehung auch aussehen!
mfg
sopaed |
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