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Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"

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@ohneschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 17:53:32




Zusammenfassend:

Ohrfeige gegenüber Schülerin absolut OK ... kann mal passieren, kein Ding... Muss man halt aufarbeiten, kurz entschuldigen und gut.

Mund abputzen weiter machen.


Mich erstaunt schon, dass in diesem Lehrerforum offensichtlich schlimme verbale Rundumschläge wie die von "rojiblanco" konsequenzlos möglich sind!!


Schlimme verbale Rundumschläge (es wurde ein Kabarettist zitiert!) müssen schnellstmöglich und hart sanktioniert werden. Mindestens eine Suspendierung auf Zeit. Vielleicht sogar komplett Ausschuss vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung.


WideWiddeWitt wir machen uns die Welt, widdewidde wie sie uns gefällt...

Lieben und kollegialen Gruß!

PS: Ich kann damit Leben am Ende dieser Debatte von Dir als der "Dümmerer" identifiziert wurden zu sein. Ganz ehrlich, damit komme ich klar.


Wer lesen ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ohneschule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 17:58:40 geändert: 07.11.2014 17:59:17

kann, ist klar im Vorteil.

Was du da als "Zusammenfassung" präsentierst, sind nicht meine Kernaussagen.

So verschroben und kompliziert habe ich mich aber doch gar nicht ausgedrückt,


Das Gute an einem Forum ist, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 18:29:23

dass man bei Vorgehens- und Ausdrucksweisen, die einen sprachlos machen, schweigen kann. Es ist ja nur ein Forum, und es gibt noch ganz andere "Diskussionen" im Netz. Wer auf seine Anonymität auch noch beim Alter hinweist, hat sicher seine Gründe dafür. In der realen Welt wäre das alles viel schlimmer.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 18:37:53 geändert: 10.11.2014 21:43:51

ich habe das forum anfangs interessiert verfolgt, die einzelnen standpunkte und meinungen waren interessant zu lesen. ich habe in meiner langjährigen beruflichen laufbahn mehrere "ohrfeigenfälle" miterlebt, solche und solche, ganz unterschiedliche.
aber nun denk ich, wurde genug „ausgetauscht“. durch das ständige wiederholen einzelner standpunkte wird die diskussion nicht besser, sondern nur länger und aggressiver und die meinung einiger wird sich auch nicht wesentlich ändern.
aus der diskussion wird vielleicht so mancher etwas für sich entnehmen können - was, das darf jeder für sich behalten .
NEUE standpunkte und meinungen (oder beiträge von blendwerk, wie es weiterging) lese ich gerne.........


@missmarple, da habe ich jetztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 19:05:26 geändert: 07.11.2014 19:06:13

eine Frage zum Recht:

Was bedeutet "Dienstbereich"?
Was bedeutet "zur Anzeige bringen"? Bei wem? Der betreffenden SL?

Es ist eine andere Schule in einem anderen Bundesland.
Hätte ich da sofort tätig werden müssen?

Nicht zuletzt auf mein Drängen hin hat sich die Schülerin ihren Eltern "offenbart". Das hat aber einige Zeit gebraucht.
Die Eltern sind sofort tätig geworden. Darüber bin ich heilfroh. Der "Fall" läuft.


@feul, ich sehe es ebensoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 19:08:47 geändert: 07.11.2014 19:09:52

aber ich hatte dieses Forum eröffnet, weil ich in rechtlichen Dingen nicht bewandert bin, aber helfen wollte. Dafür wiederum brauchte ich die Hilfe der Forumsteilnehmer.
Die habe ich mit zahlreichen guten Beiträgen erhalten.

Es macht sicher keinen Sinn, dieses wichtige Forum durch
Verbalattacken aus dem Ruder laufen zu lassen.


Mal ganz klarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 19:15:10

es gibt Fälle (A), in denen körperliche Gewalt einer Lehrkraft gesetzlich erlaubt ist: Notwehr(Abwehr eines gegenwärtigen körperlichen Angriffs ) oder Nothilfe.
Es gibt Fälle (B), da ist sie nicht erlaubt: gewaltsame Reaktion auf ein Fehlverhalten einse Schülers oder einer Schülerin.
Es gibt Grenzfälle (C): Zufälliger, unabsichtlicher oder unglücklicher Körperkontakt.
Wegen diesem breiten Spielraum maße ich mir kein Urteil in diesem Fall an; ich finde auch die extremen Stelungnahmen einiger Kollegen deswegen für unangebracht, da sie die genauen Hintergründe nicht wissen!
Natürlich bin ich als Lehrer in einer exponierten Funktion: Einerseits soll ich auf meine Schüler eingehen, sie in persönlichem Gespräch unter vier Augen (und damit ohne Zeugen) beraten, aber andrerseits steht dann Aussage gegen Aussage. Habe ich meine Kompetenzen überschritten?
Habe ich falsch reagiert?
...
Von Schülerseite aus gesehen: Wie soll ich das nachweisen?
Von Lehrerseite aus gesehen: Wie kann ich mich vor falschen Anschuldigungen schützen?
Nehmt also bitte die persönliche Betroffenheit, die ja so oft gar nicht vorhanden ist, aus der Diskussion heraus!
Eine zeitnahe Lösung a la wamabi ist sicher die beste Lösung!
Den nur sie berücksichtigt alle Einzelumstände im jeweils speziefischen Fall.

Vielleicht auch noch mal zum Nachdenken:
Wie oft tut einem Schüler der Körperkonakt zu einem Lehrer gut; wie oft tut e ihm gut, einfach umarmt, angenommen, behütet zu sei? Wo beginnt da Missbrauch, Gewalt? Sollen wir einen wesentlichen Bereich unserer pädagogischen Maßnahmen einem unscharfen juristischem Begriff unterordnen?
Wo sind die Grenzen?
rfalio


Schwierig ..... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: trid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 19:20:41 geändert: 07.11.2014 19:36:36

Ich persönlich finde es sehr wichtig, dass Beweise vorliegen sollten. Sollten es weitere Indizien und Verdichtungen zu diesem Fall geben, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass es diese Ohrfeige wirklich gegeben haben könnten muss natürlich auch dagegen vorgegangen werden. Aber solange ja nur eine Behauptung seitens der Schülerin besteht und diese nicht wirklich belegt werden kann, finde ich es schon etwas befremdlich gleich mit Polizei und Staatsanwälten daherzukommen. Schlimmstenfalls handelt es sich dabei noch um eine Verleudmung. Wo dies hinführen kann, zeigt dieses Beispiel am besten. http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

Ich will keinefalls Gewalt relativieren. Aber ich finde dies müsste erst einmal durch die Schulleitung gründlich geprüft werden, bevor es der Polizei gemeldet wird. Natürlich haben auch die Eltern das Recht eine Anzeige zu stellen. Das möchte ich niemanden absprechen. Letztenendlich finde ich diese Situation schwierig.


rfalio, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ohneschule Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 19:48:05 geändert: 07.11.2014 19:48:51

dein Beitrag gefällt mir sehr.

Aber ich warne vor absichtlichen Berührungen jeglicher Art. Diese Aufregung, ja schon fast Hysterie, wird von ganz bestimmten Gruppen gefördert. Für die gilt bereits jeder männliche Lehrer als potentieller Vergewaltiger.


@trid, guckstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2014 20:02:03

Du meine beiden Beiträge kurz vor Dir.


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