|
Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| @ohneschule | | von: rojiblanco
erstellt: 07.11.2014 17:53:32 |
Zusammenfassend:
Ohrfeige gegenüber Schülerin absolut OK ... kann mal passieren, kein Ding... Muss man halt aufarbeiten, kurz entschuldigen und gut.
Mund abputzen weiter machen.
Mich erstaunt schon, dass in diesem Lehrerforum offensichtlich schlimme verbale Rundumschläge wie die von "rojiblanco" konsequenzlos möglich sind!!
Schlimme verbale Rundumschläge (es wurde ein Kabarettist zitiert!) müssen schnellstmöglich und hart sanktioniert werden. Mindestens eine Suspendierung auf Zeit. Vielleicht sogar komplett Ausschuss vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung.
WideWiddeWitt wir machen uns die Welt, widdewidde wie sie uns gefällt...
Lieben und kollegialen Gruß!
PS: Ich kann damit Leben am Ende dieser Debatte von Dir als der "Dümmerer" identifiziert wurden zu sein. Ganz ehrlich, damit komme ich klar. |
| Mal ganz klar | | von: rfalio
erstellt: 07.11.2014 19:15:10 |
es gibt Fälle (A), in denen körperliche Gewalt einer Lehrkraft gesetzlich erlaubt ist: Notwehr(Abwehr eines gegenwärtigen körperlichen Angriffs ) oder Nothilfe.
Es gibt Fälle (B), da ist sie nicht erlaubt: gewaltsame Reaktion auf ein Fehlverhalten einse Schülers oder einer Schülerin.
Es gibt Grenzfälle (C): Zufälliger, unabsichtlicher oder unglücklicher Körperkontakt.
Wegen diesem breiten Spielraum maße ich mir kein Urteil in diesem Fall an; ich finde auch die extremen Stelungnahmen einiger Kollegen deswegen für unangebracht, da sie die genauen Hintergründe nicht wissen!
Natürlich bin ich als Lehrer in einer exponierten Funktion: Einerseits soll ich auf meine Schüler eingehen, sie in persönlichem Gespräch unter vier Augen (und damit ohne Zeugen) beraten, aber andrerseits steht dann Aussage gegen Aussage. Habe ich meine Kompetenzen überschritten?
Habe ich falsch reagiert?
...
Von Schülerseite aus gesehen: Wie soll ich das nachweisen?
Von Lehrerseite aus gesehen: Wie kann ich mich vor falschen Anschuldigungen schützen?
Nehmt also bitte die persönliche Betroffenheit, die ja so oft gar nicht vorhanden ist, aus der Diskussion heraus!
Eine zeitnahe Lösung a la wamabi ist sicher die beste Lösung!
Den nur sie berücksichtigt alle Einzelumstände im jeweils speziefischen Fall.
Vielleicht auch noch mal zum Nachdenken:
Wie oft tut einem Schüler der Körperkonakt zu einem Lehrer gut; wie oft tut e ihm gut, einfach umarmt, angenommen, behütet zu sei? Wo beginnt da Missbrauch, Gewalt? Sollen wir einen wesentlichen Bereich unserer pädagogischen Maßnahmen einem unscharfen juristischem Begriff unterordnen?
Wo sind die Grenzen?
rfalio
|
| Schwierig ..... | | von: trid
erstellt: 07.11.2014 19:20:41 geändert: 07.11.2014 19:36:36 |
Ich persönlich finde es sehr wichtig, dass Beweise vorliegen sollten. Sollten es weitere Indizien und Verdichtungen zu diesem Fall geben, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass es diese Ohrfeige wirklich gegeben haben könnten muss natürlich auch dagegen vorgegangen werden. Aber solange ja nur eine Behauptung seitens der Schülerin besteht und diese nicht wirklich belegt werden kann, finde ich es schon etwas befremdlich gleich mit Polizei und Staatsanwälten daherzukommen. Schlimmstenfalls handelt es sich dabei noch um eine Verleudmung. Wo dies hinführen kann, zeigt dieses Beispiel am besten. http://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold
Ich will keinefalls Gewalt relativieren. Aber ich finde dies müsste erst einmal durch die Schulleitung gründlich geprüft werden, bevor es der Polizei gemeldet wird. Natürlich haben auch die Eltern das Recht eine Anzeige zu stellen. Das möchte ich niemanden absprechen. Letztenendlich finde ich diese Situation schwierig.
|
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|