Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Eltern vor einiger Zeit erlaubt, ihre Tochter Emelie-Extra zu nennen.
In der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.
Das zuständige Standesamt hatte zuvor befürchtet, dass das Kind lächerlich gemacht wird und Extra nicht als Personenname anerkannt.
regiolacanus, dann reimt sich mir allmählich dein letzter Beitrag zusammen: Kann es sein, dass das Kind Joanna geschrieben wird? Dann hätte es ja "fast" recht mit seiner Aussprache (korrekt wäre vermutlich Dschoäna)
Hier gibt es eine Aimée, die englisch Amy gesprochen werden soll! Und der "normale" Leser soll das wissen! Die Mutter ist jedesmal aufs Neue empört, dass das nicht so hinkommt.