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1. Übergang bedeutet den Wechsel von einer Schulform in eine andere, z. B. von Klasse 4 GS nach Klasse 5 RS. Dazu benötigen die betreffenden SuS i. d. R. einen empfehlenden Beschluss der Klassenkonferenz. Es soll gewährleistet sein, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der neuen Schule wahrscheinlich ist.

Ein Wechsel der Schulform ist i.d.R. nur zu Schuljahresbeginn möglich. Besondere Regelungen gelten für den Übergang in Abschlussklassen der S I.

Beim Übergang von Klasse 4 bzw. 6 der GS in eine Schule der S I können die Eltern in vielen Bundesländern auch entgegen der Schullaufbahnempfehlung der GS frei entscheiden (freier Elternwille).

2. siehe auch Aufrücken




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