Die Abiturprüfung wird i. d. R. zum Abschluss der GOSt zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife abgelegt. Sie umfasst vier oder fünf Fächer, von denen mindestens zwei ein erhöhtes Anforderungsniveau haben müssen. Außerdem sind zwei Fächer aus der Gruppe Deutsch, Fremdsprache und Mathematik zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen die Prüfungsfächer drei unterschiedliche Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) abdecken.
In den meisten Bundesländern werden die Aufgaben zentral durch das Kultusministerium erstellt: Zentralabitur. Nur in RP werden sie noch von den Lehrern erarbeitet, müssen dann aber von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.
In die Abiturdurchschnittsnote werden außer den Prüfungsleistungen auch die Vorleistungen aus der Qualifikationsphase mit eingerechnet. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht wurde.
Die KMK (Kultusministerkonferenz) hat "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" (EPA) erarbeitet. Diese werden jetzt für die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Naturwissenschaften zu Bildungsstandards weiterentwickelt.