Unter Anforderungsbereichen versteht man eine Stufung von kognitiven Leistungsanforderungen bei Prüfungen (z. B. für EPA).
KMK-Definition:
- “Der Anforderungsbereich I umfasst die Zusammenfassung von Texten, die Beschreibung von Materialien und die Wiedergabe von Sachverhalten unter Anwendung bekannter bzw. eingeübter Methoden und Arbeitstechniken.“
- “Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf neue Sachverhalte.“
- “Der Anforderungsbereich III umfasst die selbstständige systematische Reflexion und das Entwickeln von Problemlösungen, um zu eigenständigen Deutungen, Wertungen, Begründungen, Urteilen und Handlungsoptionen sowie zu kreativen Gestaltungs- und Ausdrucksformen zu gelangen.“
Ziel dieser Stufung ist es,
- ein ausgewogenes Verhältnis der Anforderungsbereiche zu erreichen,
- die Prüfungsaufgaben vergleichbar und
- die Bewertung der Prüfungsleistungen transparent zu machen.
Die einzelnen Anforderungsbereiche müssen als fachspezifische Arbeitsaufträge konkretisiert werden. Dazu sollen Operatoren verwendet werden. Diese bestehen aus Verben (z. B. darstellen, erläutern beschreiben...), die aussagen, was beim Lösen der Prüfungsaufgaben konkret getan werden soll.