Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten. Nicht zuletzt aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von 1996 und der Änderung von 2013.
Danach ist es Aufgabe des Arbeitgebers, „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern“. Dazu zählt ausdrücklich auch die Gefährdung durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“. Dieses Gesetz gilt im Bereich des öffentlichen Dienstes auch für die Schule als Arbeitsstätte.
Jede Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahme in der Schule wird mit einer umfassenden Beurteilung der Arbeitsbelastung von Lehrkräften und der Gefährdungsbeurteilung aller in der Schule Tätigen, einschließlich der Schüler, beginnen. Danach entwickeln Schule, Personalvertretung und möglichst externe Fachberater aus Dienststelle, Gewerkschaft, Verbänden, psychologisch-medizinischem Sektor, Versicherungsträgern ... ein gemeinsames Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle. Zugleich unterbreiten sie den Lehrkräften Vorschläge für langfristig geeignete Präventionsmaßnahmen.
Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
Kultusbehörden:
BB, BW, BY, HE, NI, NW1, NW2, RP, SH, TH,
Gewerkschaft:
GEW-NW
GEW-BW
GEW-BE
Downloads:
Gelingensbedingungen für die Entwicklung guter gesunder Schulen
Handbuch Lehrergesundheit – Impulse für die Entwicklung guter gesunder Schulen