In NW werden Auffangklassen für „Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ 1) gebildet, die während des laufenden Schuljahres zuziehen und den Schulbesuch aufnehmen, weil für sie Schulpflicht besteht.
Mit Beginn eines neuen Schuljahres müssen diese SuS den Vorbereitungsklassen oder wenn möglich den Regelklassen zugewiesen werden.
1)„Neben den deutschen Schülerinnen und Schülern mit der Familiensprache Deutsch gibt es Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, ob deutscher oder nichtdeutscher Nationalität. Dazu gehören ausländische und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler sowie diejenigen deutschen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Ausland geboren sind und/oder deren Familiensprache nicht Deutsch ist.“
siehe Erlass des Schulministeriums NW: Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen