Ein Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das durch das Bundesbeamtengesetz bzw. die Beamtengesetze der Länder definiert wird.
Es kommt zustande durch die Berufung des Beamten in ein besonderes Arbeitsverhältnis und ist geprägt durch gegenseitige Verpflichtungen zwischen Dienstherrn und Beamten.
Der Dienst- und Treuepflicht des Beamten steht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber.
Ein weiteres Merkmal des Beamtenverhältnisses ist die hierarchische Struktur (Über – und Unterordnungsverhältnis, Weisungsbefugnis des Vorgesetzten).