Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind Verfahren zur Förderung der Berufsreife von SuS nach dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule.
Zu den Maßnahmen gehört im weiteren Sinne z.B. auch das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) . Im engeren Sinne aber wird unter Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) ein umfangreiches Maßnahmenpaket gem. SGB III der Bundesagentur für Arbeit verstanden. Dieses soll Jugendlichen, die sich nicht für einen Ausbildungsberuf entscheiden konnten oder lernbeeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt sind, Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglichen.
Zur Ausbildung behinderter Jugendlicher werden die Maßnahmen zumeist in überregionalen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, in Fachschulen oder Einrichtungen freier und gemeinnütziger Träger durchgeführt. Für behinderte Schulabgänger bieten auch die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) i.d.R. zweijährige berufliche Bildungsmaßnahmen an, allerdings keinen beruflichen Ausbildungsplatz.
Links:
Informationen der Bundesanstalt für Arbeit
Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 ff. SGB III
Fachkonzept : Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz