Das Bildungspaket (offiziell: Leistungen für Bildung und Teilhabe) beinhaltet Leistungen, die Familien mit SuS und Jugendlichen bei Bedürftigkeit gewährt werden. „Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen“ (Quelle: BMAS)
Durch die Leistungen soll die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am schulischen und außerschulischen Bildungsangebot ermöglicht werden.
Grundsätzlich sind Leistungen für folgende Bereiche vorgesehen:
- gemeinsame Mittagessen in Schule, Hort oder Kita (Zuschuss mit Eigenanteil von 1€)
- Nachhilfe, wenn von der Schule als sinnvoll und notwendig bestätigt
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschule... (bis 10€ mntl.)
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Lernmittel (100€ pro Schuljahr)
- Schülerbeförderung (wenn nicht anderweitig abgedeckt)
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich an das Jobcenter.
- Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, wenden sich an die Kreise oder kreisfreien Städte.
Informationen des BMAS zum Bildungspaket