Bei zweifelhafter bzw. gefährdeter Versetzung eines Schülers sind die Eltern vorab (in NS bis 30.4.) schriftlich zu informieren, falls nicht schon eine entsprechende Bemerkung im Halbjahreszeugnis aufgenommen wurde. Im Volksmund heißt dieses Schreiben immer noch Blauer Brief, weil es früher meist im amtlichen blauen Umschlag verschickt wurde.
in RLP ...
... erhalten die Eltern bis spätestens zwei Monate vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres eine schriftliche Mitteilung, wenn eine Gefährdung der Versetzung oder des erfolgreichen Besuchs erst während des zweiten Schulhalbjahres festgestellt wird.