Unter Budgetierung ist die Zuweisung von Haushaltsmitteln zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zu verstehen. In der Schule sind das die vom Schulträger bereitgestellten Investitionsmittel für größere Anschaffungen und die Verbrauchsmittel für den laufenden Schulbetrieb. Mittel vom Land betreffen die Personalkosten für Vertretungs-, Betreuungs-, Honorarkräfte z.B. im GTS-Bereich, i. d. R. aber nicht die Gehälter festangestellter Lehrkräfte.
Die Budgetierung soll zur Kostentransparenz und optimalen Verwendung der Gelder beitragen. Nicht ausgegebene Mittel können deshalb i.d.R. in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.