Unter Datenschutz versteht man das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht bedeutet, dass in der Schule die Verarbeitung und Speicherung von Schüler-, Eltern- und Lehrerdaten nur im Rahmen der gesetzlichen Landesvorschriften erlaubt ist. Danach ist die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn es „zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Schulen erforderlich“ ist.
Ein besonderes Problem stellt dabei die Speicherung und Nutzung von Schülerdaten auf dem privaten PC des Lehrers dar. Das soll z.B. in NI nur in Ausnahmefällen und nur mit Einschränkungen zugelassen werden und bedarf zudem der Genehmigung durch den Schulleiter.