Unter Dienstbesprechung versteht man eine Besprechung des Schulleiters mit Lehrkräften und anderen Mitarbeitern der Schule.
Eine Dienstbesprechung kann vom Schulleiter auch sehr kurzfristig einberufen werden, weil für sie die Konferenzordnung nicht gilt. Da dort im Ggs. zur Konferenz auch keine Beschlüsse gefasst werden können, dient die Dienstbesprechung i.d.R. zur
- Information des Lehrerkollegiums über aktuelle schulische Sachverhalte,
- Beratung über organisatorische Fragen,
- Erteilung von Anweisungen durch den Schulleiter und
- Vorbereitung von Konferenzbeschlüssen.