Dienstherr, ursprünglich eine Bezeichnung für ein Abhängigkeitsverhältnis z.B. zwischen Dienstboten und Dienstherr, ist heute ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Danach ist der Dienstherr die Anstellungskörperschaft eines Beamten, z.B. der Bund, ein Bundesland oder eine Gemeinde.
Für Lehrer ist das Bundesland vertreten durch das Kultusministerium der oberste Dienstherr. Davon zu unterscheiden sind die nachgeordneten Schulbehörden (siehe Schulaufsichtsbehörde)
Durch die Ernennung eines Lehrers zum Landesbeamten begründet sich ein besonderes Arbeitsverhältnis (Beamtenverhältnis).