Als Dienstunfähigkeit wird die Arbeitsunfähigkeit eines Beamten bezeichnet. Sie ist der Zustand, der es ihm unmöglich macht, wegen seiner körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung seine Dienstpflichten weiterhin dauerhaft zu erfüllen. Dies festzustellen, obliegt i.d.R. dem Amtsarzt, der sich dabei auf fachärztliche Gutachten stützt.
Nach Feststellung der Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand geschickt bzw. entlassen. Er erhält nach einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren ein Ruhegehalt, ansonsten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Einzelheiten sind durch die Beamtengesetze der Bundesländer geregelt.