Ein Disziplinarverfahren ist ein Verfahren zur Aufklärung und Ahndung eines möglichen dienstlichen Vergehens eines Beamten. Da im Disziplinarrecht keine fest umrissenen strafrechtlich relevanten Tatbestände definiert sind, wird im Einzelfall geprüft, ob der Beamte schuldhaft, d.h. durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seine Pflichten verletzt hat. Erst dann können Disziplinarmaßnahmen greifen, wie Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst, Kürzung des Ruhegehalts oder Aberkennung des Ruhegehalts.
Gegen jede Disziplinarverfügung kann der betroffene Beamte Widerspruch einlegen bzw. Klage einreichen.
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