Unter Einschulung versteht man den Eintritt eines schulpflichtigen Kindes in die Grundschule. Die Schulpflicht beginnt i.d.R. mit sechs Jahren, ist aber an einen bestimmten Stichtag gebunden. Jüngere Kinder, die zum Stichtag noch nicht sechs Jahre alt sind, können auf Antrag eingeschult werden. Ältere Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, können in Ausnahmefällen vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Vor der Einschulung sollte die Schulreife bzw. Schulfähigkeit festgestellt werden. Dabei ist zu prüfen, ob das Kind in seiner körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung so weit fortgeschritten ist, dass sein Schulerfolg gesichert ist.
In etlichen Bundesländern wird bereits 1 1/2 Jahre vor der Einschulung ein Sprachtest durchgeführt, auf dessen Grundlage entschieden wird, ob das betreffende Kind Sprachförderung vor der Einschulung erhält.