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Mit Elternrechten sind hier die individuellen Rechte der Eltern gegenüber der Schule gemeint. Die kollektiven Rechte der Eltern finden sich in dem entsprechend Beitrag zur Elternvertretung.

Alle Elternrechte basieren auf den gesetzlichen Grundlagen des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 2 (2)) und entsprechender Bestimmungen der Landesschulgesetze. Danach zählen zu den wesentlichen Rechten der Eltern:

  • Recht auf Information und Anhörung: gegenseitige das Kind betreffende Information z.B. über Verhalten, Leistungsstand, Hilfen und Maßnahmen bei Lernschwierigkeiten, Lehrplan, Leistungsanforderungen, Bildungsmöglichkeiten
  • Recht auf Beratung: individuelle Beratung z.B. über Schullaufbahn, Wahl der weiterführenden Schule, Lern- und Verhaltensprobleme
  • Antragsrecht : Antrag z.B. auf Überspringen oder Wiederholen einer Klasse, Beurlaubung vom Unterricht, Teilnahme am Religionsunterricht einer anderer Konfession, Schulbesuch in einem anderen Schulbezirk
  • Recht auf Entscheidung und Zustimmung: Entscheidung z.B. über Besuch einer öffentlichen oder privaten Schule, Anmeldung an bestimmter weiterführender Schule, Teilnahme am Religionsunterricht; Zustimmung z.B. zu bestimmten Fördermaßnahmen, zu Untersuchungen oder Tests durch Schulpsychologen oder Beratungslehrer, zu Teilnahme an Klassenfahrt oder anderen Schulveranstaltungen
  • Recht auf Beschwerde: Recht auf Beschwerde, Widerspruch oder Klage gegen schulische Maßnahmen bzw. Entscheidungen



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