Zu einem Elternsprechtag, der i.d.R. in der unterrichtsfreien Zeit (z.B. an einem Samstag oder an zwei Nachmittagen) in der Schule stattfindet, lädt die Schulleitung mindestens einmal im Jahr alle Eltern ein. Die Eltern haben ein Informationsrecht, deshalb sind die Termine so zu legen, dass sie auch von Berufstätigen wahrgenommen werden können. Am Sprechtag haben alle Lehrkräfte teilzunehmen.
Für die Eltern besteht am Sprechtag die Möglichkeit, sich mit dem Klassenlehrer ihres Kindes und anderen Fachlehrern über die schulische Mitarbeit des Kindes, seine Leistungen und sein Verhalten auszutauschen.