auch: Klassenelternvertretung, Klassenpflegschaft
"Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Einrichtungen. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für Elternvertretungen, diese werden je nach Bundesland auch Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss, Elternkuratorium oder Elternpflegschaft genannt."
(Quelle: Wikipedia)
Die Elternvertretung ist auch im Schulgesetz verankert,
z.B. für NRW in §73 (1, 2, 3).
Ihre Aufgaben sind:
"(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen."
(Quelle: SchG, NRW)
Die Mitwirkung der Eltern greift zudem auf Bundesebene in verschiedenen Gremien. Auf dem Deutschen Bildungsserver findet sich eine Liste der Elternverbände bzw. Elternvertretungen.