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Die Elternvertretung (Elternbeirat oder Schulelternrat) wird von den Elternvertretern einer Schule gewählt und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule.

Eltern haben umfassende Rechte auf Information, Mitsprache und Mitbestimmung. Deshalb sind sie z.B. auch in Konferenzen vertreten. Zu ihren kollektiven Rechten gehören:

  • Informationsrecht
  • Beratungsrecht
  • Initiativrecht
  • Anhörungsrecht
  • Entscheidungs- und Zustimmungsrecht
  • Recht auf Öffentlichkeitsarbeit

Einzelheiten zu Organisation und Mitwirkung der Elternvertretung sind in den Schulgesetzen bzw. den entsprechenden Erlassen der Länder geregelt.

siehe: Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule




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