Die Erprobungsstufe besteht aus den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen.
- "Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums (der Realschule) heran."
- "Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums (der Realschule)."
(Quelle: Schulministerium NRW)
Homepage des Schulministeriums NRW