Eine Ersatzschule (auch: Privatschule) ist eine von der Schulbehörde genehmigte Schule in freier Trägerschaft, die von ihren Aufgaben, den Unterrichtsinhalten sowie der Organisationsform her den öffentlichen Schulen entspricht. Insofern kann durch ihren Besuch auch die Schulpflicht erfüllt werden.
Ersatzschulen sind für das Personal und die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich, stehen aber unter staatlicher Aufsicht.
Im Unterschied dazu werden öffentliche Schulen von öffentlichen Trägern, also Städten oder Gemeinden, getragen, für das Personal ist das jeweilige Bundesland zuständig.
Konfessionelle Schulen sind in den meisten Bundesländern Ersatzschulen,
in NI und NRW gibt es aber auch Konfessionsschulen in öffentlicher Trägerschaft.
Ersatzschulen erhalten vom Staat erhebliche finanzielle Mittel für ihren Betrieb. Das wird oft nicht gesehen. „Nicht wenige (staatlich finanzierte) Privatschulen stellen sich als bessere Bildungs-Alternative zum staatlichen Schulwesen dar und entziehen diesem dabei Finanzmittel.“ (Quelle: GEW Bremen)