Erziehungsmaßnahmen (in NI: Erziehungsmittel) sind leichtere „pädagogische Einwirkungen“ des Lehrers oder der Klassenkonferenz, um SuS zu einer Änderung ihres Verhaltens zu veranlassen und den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu gewährleisten. Gegen EM sind Rechtsmittel zulässig.
Erziehungsmaßnahmen sind u.a.
- Gespräche (Lob, Rüge), Klassenbucheinträge (Tadel), Information der Eltern
- Nachsitzen, Nacharbeiten von Aufgaben ,
- Umsetzen eines Schülers im Klassenraum,
- zeitweise Wegnahme von Gegenständen (z.B. Handys)
- zeitweiser Ausschluss aus dem Unterricht,
- Strafarbeit wegen Störens, z.B. schriftliche Reflektion des Fehlverhaltens,
- Nachsitzen in bes. schulischen Arbeitsstunden
Nicht zulässige EM sind
- Kollektivstrafen für eine ganze Klasse oder Gruppe,
- sinnlose Strafarbeiten,
- diskriminierende Auflagen (in die Ecke stellen)
Bei schwerwiegenderen Verstößen gegen die Schulordnung kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen.